Huhu,
ich habe folgenden Fall:
- PÜ aus Januar 2019, gepfändet ist das Kontoguthaben
- am 26.07.2019 stellt Schuldnerin einen Antrag nach §§ 850 k Abs. 4, 850 a Nr.2 ZPO Antrag wegen Zahlung von Urlaubsgeld, welches am 11.07.2019 auf das P-Konto gegangen ist.
Gegenseite moniert Angemessenheit der Höhe, trotz mehrfacher Aufforderung an die Schldnerin sich darüber zu erklären, ob das Urlaubsgeld nach Tarifvertrag gezahlt wird, kam nichts.
Nunmehr schreibt am 05.09.2019 der Insoverwalter der Schuldnerin mit dem Hinweis, dass am 08.08.2019 das Insoverfahren eröffnet wurde.
Er verweist auf 240 ZPO.
Unterbrochen ist das Verfahren ja nicht…
Ist für den Antrag das Insogericht nun zuständig?
Die Erhöhung würde ja für den Monat Juli erfolgen….