Hallo, vielleicht hat hier ja jemand eine Idee zu folgender Sache:
Eine Kontopfändung aus dem Jahr 2001 wurde von der Bank 2002 ruhend gestellt
Im Jahr 2018 ging auf demselben Konto eine weitere Kontopfändung ein, wodurch die Pfändung aus 2001 wieder "aktiv" wurde.
Seit Anfang 2019 führt die Bank nunmehr jeden Monat einige EUro an den Gläubigervertreter ab, der im PfÜb aus 2001 genannt war.
Die Gelder werden jeweils zurückgebucht, da das im PfÜb 2001 genannte Konto des Gläubigervertreters nicht mehr existiert, zudem hat sich herausgestellt, dass der Gläubigervertreter selbst ebenfalls nicht mehr tätig ist und die Kanzlei welche die Mandate der geschlossenen Kanzlei übernommen hat, den Sachverhalt nicht kennt.
Kontakt zum Gläubiger führte dazu, dass Post von einem anderen Gläubigervertreter gekommen ist, in dem nur angemahnt wurde, weitere Angaben zum Sachverhalt vorzubringen, da man den Sachverhalt nicht zuordnen kann.
Was tun ?
Pragmatische Alternative wäre der einfache Wechsel der Bankverbindung zu einer anderen Bank, klar.
Aber ansonsten:
Allein die Tatsache, dass der Geldbetrag immer zurückgebucht wird, ehemaliger Gläubigervertreter nicht mehr existiert und aktueller Gläubiger / Gläubigervertreter die "Sache nicht zuordnen" können, reicht wohl noch nicht, um die Pfändung aufheben zu lassen ?
EIne Klage auf Feststellung, dass aus dem alten Titel nicht weiter vollstreckt werden darf, nur weil der Gläubiger aktuell kein Interesse bzw. selbst keine Unterlagen mehr hat um den Pfändungsabzug für sich zu reklamieren, dürfte auch nicht umsetzbar sein ?