A, B und C sind in Erbengemeinschaft als Eigentümer eines Grundstücks im Grundbuch eingetragen.
C übertragt in einem notariellen Vertrag seinen Erbanteil an D. Hierbei wird im Vertrag angegeben, dass der Erbteil 1/2 sei. Ein Erbnachweis für den 1/2 Anteil wird nicht vorgelegt. Die Grundakte liegt im Moment nicht vor und müsste angefordert werden.
Ist der Nachweis bzw. die Grundakte anzufordern oder muss das Grundbuchamt die Höhe des Erbanteils gar nicht prüfen?