Hallo ihr Lieben,
irgendwie stehe ich auf dem Schlauch.
Also, KFA und Kopie der Schlusskostenrechnung wurden der unterliegenden Partei zum rechtlichen Gehör gesandt. Diese wendet sich nunmehr gegen die Höhe der gezahlten Zeugenauslagen, da die Auslöse nicht nachgewiesen ist und auch nicht, weshalb die Aufnahme der Tätigkeit am Verhandlungstermin nicht möglich war. Schön und Gut. Wer ist hier nun aber wie, wo, was zuständig???
Bitte helft mir