Hallo zusammen!
Ich habe folgenden Fall:
A und B sind Miteigentümer zu je 1/2. Jeder überträgt seinen Anteil auf C, damit C Alleineigentümer wird. Nun sollen für A und B jeweils ein Nießbrauchrecht sowie Rückauflassungsvormerkungen an dem jeweiligen überlassenen Miteigentumsanteil eingetragen werden. Ist das so möglich? Die einzelnen Miteigentumsanteile sind ja aus dem GB nicht mehr ersichtlich. Oder kann ich C zweimal mit einem halben Anteil eintragen?
Ich stehe da gerade auf dem Schlauch...