Hallo zusammen,
ich habe ein § 1640 BGB Verfahren. Nach Auskunft des Einwohnermeldeamtes besteht die gemeinschaftliche elterliche Sorge. Der Vater hält sich jedoch in Saudi Arabien auf (Anschrift ist bekannt). Das Vermögensverzeichnis wäre ja eigentlich von beiden gesetzlichen Vertretern anzufordern oder reicht es dieses von der Mutter anzufordern? Schicke ich die Aufforderung nun einfach nach Saudi Arabien oder wie geht ihr da vor?