Nur mal so aus Verwaltungssicht: Die Miete will ja auch bezahlt werden, das setzt Haushaltsmittel voraus. Und die müssen erstmal da sein.
Wie beim Gutachter. Vorschuss?
Nur mal so aus Verwaltungssicht: Die Miete will ja auch bezahlt werden, das setzt Haushaltsmittel voraus. Und die müssen erstmal da sein.
Wie beim Gutachter. Vorschuss?
Ein Vorschuss in deiner Verfahrensakte befüllt aber nicht automatisch den Haushaltstitel für die Anmietung von Gebäuden.
Es sollte doch eigentlich ein theoretisches Problem sein.
Auch die Gerichtsleitung hat doch ein Interesse daran, dass der Diensbetrieb und die VErfahrensabwicklung möglichst reibungslos läuft.
Wennd as Versteigerungsgericht die erforderliche Parameter definiert, die die Räumlichkeit erfüllen muss, wird doch jede Verwaltung bemüht sein, diese auch zur Verfügung zu stellen.
Es sollte doch eigentlich ein theoretisches Problem sein.
Danke!
Wer das Versteigerungsgericht bei der Anmietung von Räumlichkeiten vertritt bestimmt sich nach der jeweiligen Vertretungsordnung des Landes und ist durch entsprechende AV geregelt.
Dies wird in der Regel nicht der verfahrensleitende Rechtspfleger sein.
Unabhängig davon, wer das Land jetzt vertritt und den Mietvertrag unterschreibt, veranlasst wird die Anmietung durch das Vollstreckungsgericht. Es regt nicht nur an.
Nur mal so aus Verwaltungssicht: Die Miete will ja auch bezahlt werden, das setzt Haushaltsmittel voraus. Und die müssen erstmal da sein.
Wie beim Gutachter. Vorschuss?
Ein Vorschuss in deiner Verfahrensakte befüllt aber nicht automatisch den Haushaltstitel für die Anmietung von Gebäuden.
Auf dem Titel für die Anmietung von Gebäuden brauche ich auch keine Mittel, weil es sich in diesem Fall um Auslagen in Rechtssachen handelt. Bevor ich einen Gutachter beauftrage, muss ich ja auch nicht nachfragen, ob entsprechende Mittel da sind. Einen Vorschuss zu erheben erscheint mir jedoch durchaus angezeigt.
Es sollte doch eigentlich ein theoretisches Problem sein. Auch die Gerichtsleitung hat doch ein Interesse daran, dass der Diensbetrieb und die VErfahrensabwicklung möglichst reibungslos läuft. Wenn das Versteigerungsgericht die erforderliche Parameter definiert, die die Räumlichkeit erfüllen muss, wird doch jede Verwaltung bemüht sein, diese auch zur Verfügung zu stellen.
Mit optimistischer Einstellung: Kann sein. Bei realistischer Betrachtung: Kommt drauf an, wie "deine" Verwaltung so drauf ist. Sofern deine Verwaltung die drei einzig wahren Grundsätze des Behördendenkens vertritt (das haben wir schon immer so gemacht, das haben wir noch nie so gemacht und da könnte ja jeder kommen) wird es ein etwas dickeres Brett zu durchbohren geben.
Unabhängig davon, wer das Land jetzt vertritt und den Mietvertrag unterschreibt, veranlasst wird die Anmietung durch das Vollstreckungsgericht. Es regt nicht nur an.
Wie soll ich die Anmietung "veranlassen", wenn ich den Mietvertrag nicht unterschreiben darf/will?
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Es sollte doch eigentlich ein theoretisches Problem sein. Auch die Gerichtsleitung hat doch ein Interesse daran, dass der Diensbetrieb und die VErfahrensabwicklung möglichst reibungslos läuft. Wenn das Versteigerungsgericht die erforderliche Parameter definiert, die die Räumlichkeit erfüllen muss, wird doch jede Verwaltung bemüht sein, diese auch zur Verfügung zu stellen.
Mit optimistischer Einstellung: Kann sein. Bei realistischer Betrachtung: Kommt drauf an, wie "deine" Verwaltung so drauf ist. Sofern deine Verwaltung die drei einzig wahren Grundsätze des Behördendenkens vertritt (das haben wir schon immer so gemacht, das haben wir noch nie so gemacht und da könnte ja jeder kommen) wird es ein etwas dickeres Brett zu durchbohren geben.
Kann mich nicht beschweren
Zudem ist es nicht mit der Anmietung einer Räumlichkeit getan.
Daneben sind noch die Vorkehrungen zur Sicherheit zu veranlassen, welche auch im Justizgebäude bestehen. Also benötigt man noch Wachtmeister, über die man als Versteigerungsgericht mangels Weisungskompetenz nicht verfügen kann.
Ich bin in den Schwurgerichtssaal meines Landgerichts ausgewichen (warum sich meine Verwaltung gekümmert hat, nachdem ich ihr die Rahmenbedingen benannt habe, mit denen ich verhandeln kann), habe aber auch den Vorteil in einem Justizzentrum ansässig zu sein.
Unabhängig davon, wer das Land jetzt vertritt und den Mietvertrag unterschreibt, veranlasst wird die Anmietung durch das Vollstreckungsgericht. Es regt nicht nur an.
Wie soll ich die Anmietung "veranlassen", wenn ich den Mietvertrag nicht unterschreiben darf/will?
Wenn ich schreibe, das Gericht mietet einen Raum an, entgegnet man mir, die Verwaltung sei für die Anmietung zuständig. Wenn ich schreibe, die Verwaltung mietet einen Raum nach Wahl des Gerichts an, heißt es, das Gericht sei für die Anmietung zuständig. Was denn nun?
Die Anmietung ist Sache des Versteigerungsgerichts, also das Amtsgerichts, also des Landes. Ich wüsste nicht, dass ich das Land im Rahmen von Abschlüssen von Mietverträgen vertreten und damit zu irgendwelchen Zahlungen oder auch anderen Leistungen verpflichten dürfte
Wer steht als Mieter im Vertrag? Die Kostentragung hatten wird schon.
Nicht ich. Daher schließe ich auch keinen Vertrag.
Du schreibst doch selber, dass die Anmietung Sache des Versteigerungsgerichts ist?
Sicher. Weil ich am unteren Ende der Nahrungskette stehe und der SB bin. Aber ich bin das Land...ohne es vertreten zu dürfen.
Weil ich am unteren Ende der Nahrungskette stehe ...
Okay, verstanden.
Also, ich finde es schon etwas seltsam, dass wir "von oben" ( NRW ) bisher überhaupt noch keine konkreten Empfehlungen für die Abhaltung von Versteigerungsterminen erhalten haben.
Gibt es derartige Empfehlungen in anderen Bundesländern bereits ?
Was denn für Empfehlungen? Die Corona-Auswirkungen sind doch hinlänglich bekannt, wie Abstand zB. Du musst doch wissen, ob du das in deinem Saal umsetzen kannst. Wenn in den Saal anstatt 70 nur noch 15 Leute passen, passt das eben nicht.
Die CoronaschutzVO NRW macht sehr detailierte Vorgaben für Veranstaltungen mit bis zu 100 Personen. Was braucht man denn sonst noch für "Empfehlungen von oben"?
Es gibt einen Erlass, dass die Verwaltung Mittel für Saalmieten beantragen kann.
Was denn für Empfehlungen?
Die ein oder andere Empfehlung würde mir schon einfallen. Anregungen lassen sich hier finden. Noch zur "Veranlassung": Löhnig […] Rn 73
Was denn für Empfehlungen?
Die ein oder andere Empfehlung würde mir schon einfallen. Anregungen lassen sich hier finden. Noch zur "Veranlassung": Löhnig […] Rn 73
Mein Beitrag bezog sich auf den Post direkt über meinem.
Allgemein: Vuia in Zehelein, Miete in Zeiten von Corona, § 10 Rn 119-121
Also, ich finde es schon etwas seltsam, dass wir "von oben" ( NRW ) bisher überhaupt noch keine konkreten Empfehlungen für die Abhaltung von Versteigerungsterminen erhalten haben.
Gibt es derartige Empfehlungen in anderen Bundesländern bereits ?
In Bayern gibt es inzwischen Empfehlungen.
Also, ich finde es schon etwas seltsam, dass wir "von oben" ( NRW ) bisher überhaupt noch keine konkreten Empfehlungen für die Abhaltung von Versteigerungsterminen erhalten haben.
Gibt es derartige Empfehlungen in anderen Bundesländern bereits ?In Bayern gibt es inzwischen Empfehlungen.
Und was konkret wird empfohlen??
…..
Ich habe letzte Woche einen Termin nach Aufruf der Sache von Amts wegen a u f g e h o b e n wegen nicht Gewährleistung der Öffentlichkeit, da die Anzahl der Bestuhlung (16) nicht ausreichend war für die Anzahl der teilnehmenden Besucher (Schrottimmobilie)..Es standen etliche noch draußen auf dem Flur....
B.u.v.
Neuer Termin von Amts wegen
Frist: 6 Monate
Zusatz: (Da ich nicht Roland Kaiser bin, werde ich keinen Termin in der Stadthalle pp. abhalten)
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