Guten Tag,
folgender Sachverhalt liegt mir zur Entscheidung mir vor:
Vollstreckungsversteigerung gegen Schuldnergemeinschaft --> einer der Schuldner ist schwer psychisch krank und suizidal (Gutachten liegt vor, Therapie beschränkt sich auf Erhalt des derzeitigen Zustands, voll geschäftsfähig) --> eine Aufhebung des Verfahrens wäre ggf. gerechtfertigt; die Schuldner leisten trotz Zahlungsfähigkeit seit Jahren keine Zahlungen an den Gläubiger (Einkommen liegen über Pfändungsgrenzen) --> machen auch keine Anstalten sich mit der Gläubigerin zu einigen--> Gesamteindruck aus dem seit mehreren Jahren laufenden Verfahren: Schuldner instrumentalisieren die Erkrankung, nutzen diese aus und schädigen damit "vorsätzlich" den Gläubiger
Ich habe jetzt das Problem, dass das unredliche Verhalten der Schuldner m.E. gegen eine Verfahrensaufhebung/-Einstellung spricht.
Sehe ich das falsch? Gibt es vllt. zu ähnlichen Konstellationen obergerichtliche Rechtsprechung? Alle von mir gefundenen Entscheidungen setzen sich nicht mit der Redlichkeit d. Schuldners auseinander.
Danke für die Aufmerksamkeit.
Purzel