Es "droht" mir ein Verfahren, welches ich als "Publikumsverfahren" bezeichne. D.b., es ist mit einer nicht unerheblichen Teilnahme der betroffenen Gläubiger zu rechnen.
Die Gläubigerstruktur ist homogen, und es geht nicht um ein Anlegerverfahren, die Gläubiger sind Selbständige. Betroffen sind bundesweit ca. 2.900 Unternehmen, in dem Bundesland meines Gerichtssitzes ca. 1000 (+x). (wenn ich noch mehr angaben mache, könnte ich schon meinen Klarnamen an' Ende des postings setzen ).
M.a.W. es wäre mit einer nicht unerheblichen Präsenz zu rechnen (Schätzung: 350 bis500).
Es handelt sich um rechtlich äußerst komplexes Verfahren, da es um essentielle Fragen der Aus-bzw. Absonderungsrechte im 3-stelligen Mio. Bereich geht.
Eine schriftliche Durchführung ist keinesfalls möglich.
Einmal unabhängig von corona:
bisher haben der (vorläufige) Verwalter und das Insolvenzgericht sich um Anmietung und Dienstleister gekümmert, die Verwaltung war "nur" insoweit einbezogen, uns einige "Uniformierte" bereitzustellen.
Dies war schon immer etwas heikel, da die Ordnungsfunktion nach GVG nur im Sitzungssaal gegeben ist, nicht jedoch im "Außenbereich". Hat aber immer funktioniert.
Nun schlägt uns covid darein.
Wie ist das bisher bei Euch gelaufen ? Wer hat bisher organisiert ? Verwaltung oder InsO-Gericht ?
greez Def
PS:AG Offenbach zu PIM finde ich mutig, kreativ und ganz gut (auch wenn ich mich ja zum "schriftlichen Verfahren"
https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…ch-m%C3%B6glich
"etwas" kritisch geäußert hab.
Hochachtung vor der Kollegin !
Ich kann vorliegend diesen Weg leider nicht gehen......