Moin zusammen!
Folgender Sachverhalt:
Partei hat PKH mit Raten bewilligt bekommen, die sie bis jetzt (Juli 19 bis Oktober 20) immer brav gezahlt hat. Jetzt hat sie mitgeteilt und entsprechende Unterlagen eingereicht, aus denen ersichtlich ist, dass sie in Rente wegen voller Erwerbsminderung ist. Demnach hat die Neuberechnung ergeben, dass keine Raten mehr zu zahlen sind. Beschluss wurde erlassen.
Jetzt bekomme ich einen Antrag von ihr auf den Tisch, in dem beantragt wird, die gezahlten Raten zurückzuzahlen.
Ausweislich des Rentenbescheids vom 09.06.2020 wird ersichtlich, dass der Antrag auf volle Erwerbsminderung bereits am 15.10.2018 gestellt wurde. Nur wurde dieser erst im Juni 2020 beschieden, und zwar rückwirkend zum 01.03.2019. Mir ist zwar nicht klar, warum die Rentenversicherung solange gebraucht hat, aber hätte dieser Bescheid im Mai 2019 schon vorgelegen, so hätte sie direkt PKH ohne Ratenzahlung bewilligt bekommen.
Meine Frage ist demnach: Gibt es eine Möglichkeit, dass die Raten zurückgezahlt werden können? Denn faktisch lagen die Voraussetzungen für eine Ratenzahlung im Rückblick damit nicht vor.
Gefunden habe ich folgendes:
Wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse eines Beteiligten verschlechtern, ist die Entscheidung über ihre Zahlung an die Staatskasse rückwirkend auf den Zeitpunkt der Verschlechterung zu ändern (Zöller/Geimer, ZPO, 29. Aufl., § 121 Rn. 32). Auf den Zeitpunkt einer etwaigen Antragstellung durch den Beteiligten kommt es nicht an. Denn das Verfahren nach § 120 Abs. 4 ZPO ist ein Amtsverfahren (vgl. FamVerf-/Gutjahr, § 1 Rn. 213). Dem entsprechend kann der Hinweis eines Beteiligten auf eine verschlechterte wirtschaftliche Lage dazu führen, dass die Verfahrenskostenhilfebewilligung rückwirkend, und zwar bezogen auf den Zeitpunkt, zu dem die Verschlechterung eingetreten ist, abgeändert wird (LAG Rheinlandpfalz, Beschluss vom 22.11.2012 - 6 Ta 205/12, BeckRS 2013, 65241; Zöller/Geimer, a.a.O, § 124 Rn. 19 a).
Allerdings ist diese Entscheidung recht alt und bezieht sich noch auf § 120 Abs. 4 ZPO, den es ja so nicht mehr gibt.
Was würdet ihr tun?
VG
Schnuff