Hallo erstmal...
Ich bin komplett fertig und weiß nicht mehr,was ich denken und machen,sowie verhalten soll...
Ich habe vom Gericht ein Schreiben bzw Beschluss bekommen betr meiner Restschuldbefreiung...
Der 2.punkt lautet maßen:
"Den Insolvenzgläubigern und der Treuhänderin wird im schriftlichen Verfahren Gelegenheit gegeben bis zum 30.12. Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung gem. Paragraph 290,296 bis 298 inso zu stellen.
Nach Ablauf der gesetzten Frist wird das Gericht-ggf nach Anhörung der Schuldnerin zu den vorgebrachten Versagungsgründen- über die Erteilung der Restschuldbefreiung entscheiden."
Wenn ich das richtig verstanden habe,wird meine Insolvenz versagt....
Aber was ist mit der Anhörung..."ggf"....und wenn ich zum Gericht zur Anhörung muss,wie verhalte ich mich....was sage ich....
Ich kann gerade nicht einen klaren Gedanken fassen....