Ein im elektronischen Rechtsverkehr (keine Vorschusspflicht) eingegangen Antrag auf Erlass eines PfüB wurde versehentlich zweimal als Eingang erfasst. Hierdurch wurde der PfüB fälschlicher Weise doppelt erlassen.
Aufgefallen ist dies erst, als die Gebühr für den zweiten PfüB vom Gläubiger angefordert wurde und dieser mitteilte, dass er vermute, dass der PfüB doppelt erlassen wurde, da ihm der Zustellungsnachweis ebenfalls doppelt übersandt wurde. Aus diesem Grund bittet der Gläubiger nun, die Gebühr für den zweiten PfüB zu stornieren.
Das die Gebühr storniert wird ist klar. Ist außerdem sonst noch etwas zu veranlassen?