Hallo zusammen,
ich würde gerne mal ein paar Meinungen und praktische Hinweise zum Thema "Baugebiet" - auch im Lichte des immer mehr an Bedeutung gewinnenden Punktes "Datenschutz" - einholen.
Nachdem meine letzten größeren Baugebiete erfreulicherweise alle ohne Finanzierungsrecht des Bauträgers gelaufen sind, habe ich jetzt erstmals seit Jahren wieder ein größeres Projekt mit Finanzierung. Und wie es ja inzwischen üblich ist, hat die Vermarktung schon begonnen, noch bevor die Tinte auf den ersten Lageplänen trocken und bevor der Bauträger überhaupt Eigentümer der Grundstücke war. Weil für eine anständige vorherige Vermessung natürlich auch keine Zeit ist, wimmelt es inzwischen im BV des Bauträgerblattes von Klein- und Kleinstgrundstücken. Zwischenzeitlich habe ich alle Umschreibungen auf den Bauträger vorgenommen und rund 200 Grundstücke im Blatt. Und in Abt. III an erster Rangstelle ein Millionenrecht des Bauträgers.
Nun geht es an die rund 100 Auflassungsvormerkungen (und ggf. Finanzierungsrechte) der Erwerber, die überwiegend schon im letzten Frühsommer beim Notar waren und denen langsam die Puste ausgeht. Alle gleichzeitig eingegangen und natürlich alle eilig (wenn es um den Bauträger ginge, wäre mir das eher egal, der müsste schließlich wissen, wie der Hase läuft, aber den Leuten wird das Blaue vom Himmel versprochen und nachher stehen sie da).
Ich überlege jetzt, wie ich die Sache am geschicktesten weiter angehe.
Am liebsten würde ich die jetzt vorliegenden Anträge erstmal alle in das Bauträgerblatt hauen. Der Vorteil liegt auf der Hand: es geht einfach am schnellsten. Ja, das Blatt würde ziemlich umfangreich, aber so kämen die Leute auf dem schnellsten Wege zu ihren Eintragungsnachrichten. Und das wäre für mich im Moment die oberste Priorität. Für "Schönheit" wäre später noch Zeit.
Ein Problem wären dabei aber definitiv die Grundbuchauszüge. Es sind auszugsweise beglaubigte beantragt und alles andere wäre wohl auch ein datenschutzrechtliches Armageddon. So weit ich es überblicke, habe ich in Solum keine Möglichkeit, Auszüge "automatisiert" nur bezüglich bestimmter Eintragungen zu erstellen. Falls jemand da andere Informationen hat, wäre ich dankbar. Ich hatte schon mal überlegt, eine Art Baukastensystem zu verwenden: Einmal einen beglaubigten Auszug des ganzen Blattes ausdrucken, die für alle relevanten Teile (BV, Abt. I...) entsprechend oft durch den Kopierer jagen und dann jeweils nur die eine Seite von Abt. II bzw. III, auf der die Rechte des jeweiligen Erwerbers eingetragen wurden dazu. Dann hätte man auf einer Seite vielleicht drei AVen/Grundpfandrechte. Oder ich müsste pro neuer AV/Recht eine Seite anlegen, dann geht gar nichts anderes mit raus. Mir wäre das im Grunde egal, aber ich weiß nicht, was Solum dazu sagt, wenn das Grundbuchblatt so umfangreich wird.
Andere Variante wäre natürlich, die zwei bis drei Grundstücke pro Erwerber gleich bei Eintragung der AV in ein neues Blatt zu übertragen. Eigentlich immer mein Favorit. Problem ist zum einen der deutliche höhere Zeitaufwand, bis dann alle eingetragen wären und natürlich die Mithaftstellen für das Recht des Bauträgers. Wenn ich die aktuell halten will, blockiere ich mir permanent gegenseitig die Blätter, vom Zeitaufwand mal ganz abgesehen. Bleiben Mithaftlisten, die ich persönlich aber nicht sonderlich schätze. Andererseits...einen Tod muss man sterben.
Ich wäre hier dankbar für eure praktischen Erfahrungen.
Liebe Grüße
oww