Hey, ich habe mal wieder eine schöne PfüB-Akte geerbt:
Gläubiger: UVG Stelle
Schuldner: Max
Drittschuldner: Sparkasse
Seite 9 des Pfübs wegen Unterhaltsforderungen:
Pfandfreier Betrag
Dem Schuldner ..... dürfen 632,00 € verbleiben,
sowie zur gleichmäßigen Befriedigung der Unterhaltsansprüche der berechtigten Personen, die dem Gläubiger nachstehen, 4/5 Anteile des Netteinkommens.....
(Der Gläubiger gab an, dass der Schuldner 5 unterhaltsberechtigte Kinder hat)
Es ging dann eine Erinnerung ein, mit der Begründung, dass der Schuldner nur über 632,00 € verfügen kann. Er erhält die gesamte Sozialhilfe auf sein Bankkonto und kann nun nicht darüber verfügen. Das Erinnerungsverfahren zieht sich nunmehr seit einem Jahr!
Ich habe allein mit der Formulierung auf Seite 9 Bauchschmerzen, da es sich ja um eine Kontopfändung und keine Lohnpfändung handelt.
Zudem ist meiner Meinung nach ist die Forderung der UVG Kasse jedoch gegenüber den laufenden Unterhaltsforderungen nachrangig zu werten.
Welchem Betrag muss ich dem Schuldner in meiner Abhilfeentscheidung nun pfändungsfrei stellen?
Danke!