Hallo zusammen,
ich stehe auf dem Schlauch.
Schuldner befindet sich in der WVP. Antrag auf vorzeitige RSB nach 3 Jahren ist gestellt und zulässig, Anhörung ist erfolgt. Nun meldet sich ein Gläubiger und beantragt das Verfahren auszusetzen, in dem Sinne, dass die RSB vorläufig nicht erteilt wird. Grund: Der Gläubiger betreibt derzeit eine Feststellungklage zur Beseitigung des Widerspruchs des Schuldners gegen die vbuH. Meines Erachtens dürfte das aber doch unbeachtlich sein. Wenn schon die Klageerhebung diesbezüglich nicht fristgebunden ist, dann kann die bereits erfolgte Klage doch erst recht nicht die Erteilung der RSB hindern oder?