Huhu,
ich habe eine Vielzahl rückständiger Uraltakten übernommen und habe nun folgendes Problem:
Es wurde 2015 ein Antrag auf Erhöhung des P Konto Freibetrags gestellt.
Grund: Es geht nur die unpfändbare Rente auf das Konto. (Belege nicht ausreichend vorgelegt)
Es ist einstweilige Einstellung in einer Vielzahl von Pfändungsverfahren erfolgt.
Endgültig entschieden über die Anträge hat bislang niemand.
Die Schuldnerin ist 2016 verstorben.
Laut Bank wurde mitgeteilt, dass in den Verfahren der endgültige Beschluss noch fehlt.
Denen war zum Zeitpunkt der Mitteilung bekannt, dass die Schuldnerin verstorben ist.
Was genau mit dem Konto ist, muss ich erstmal erfragen.
Aus einem anderen Thread habe ich:
Zitat aus dem ZKA-Leitfaden:
"P-Konto als Nachlasskonto[FONT=&]
Verstirbt der Inhaber eines P-Kontos, so entfällt mit seinem Tod die Eigenschaft als P-Konto. Diese ist höchstpersönlicher Natur und an die Person des Kontoinhabers ge-bunden. Zudem handelt es sich bei dem Konto einer Erbengemeinschaft um ein Gemeinschaftskonto, für welches das Gesetz keinen Pfändungsschutz gewährt (s. o.). Mit dem Erlöschen der Eigenschaft als P-Konto verliert das Guthaben auf dem Konto seinen Pfändungsschutz. Es ist - vorbehaltlich eines Antrags nach § 765a ZPO - an den Gläubiger auszukehren
[/FONT]
Wer Erbe ist und ob diese überhaupt bekannt sind, ist mir nicht bekannt.
Edit: Laut System sind etliche Ausschlagungen zum Nachlassvorgang gespeichert.
Nun meine Frage: Bedarf es noch einer endgültigen Entscheidung und Prüfung?
Ich würde ja nein sagen, da kein P Konto mehr da ist, selbst wenn man feststellt, dass entsprechende Beträge (wohl über ein Jahr) teilweise unpfändbar gewesen wären.
LG