HR A Anmeldung - Form des § 29 GBO?

  • Eingetragen als Eigentümerin ist ein A GmbH & Co. KG.
    Lt. HR A Eintrag ist die Gesellschaft aufgelöst. Die Firma ist erloschen.
    Die beiden Kommanditisten sind ausgeschieden.
    Eingetragen werden soll jetzt die B GmbH als neue Eigentümerin.
    Jetzt wird mir eine Handelsregisteranmeldung vom Notar vorgelegt, die er aus dem elektronischen HR abgerufen hat. Er hat diesen Abruf beglaubigt.
    Daraus ergibt sich, dass die beiden Kommanditisten ihre Beteiligungen auf die B GmbH übertragen haben.
    Unterschrieben haben die Anmeldung die beiden Kommanditisten und der Geschäftsführer der B GmbH.
    Frage: Entspricht dies der Form des § 29 GBO.
    Die eigentliche Berichtigungsbewilligung hat der Geschäftsführer der B GmbH formgerecht alleine abgegeben.

  • Das ist mir noch unklar.
    Berichtigungsbewilligungen müssen von denjenigen kommen, die in ihren Rechten betroffen sind. Buchberechtigter ist die KG und für die bewilligt niemand. Da hilft mir die Bewilligung durch die B GmbH auch nicht weiter.

    Wie kann die KG aufgelöst und gelöscht worden sein, wenn doch noch Grundbesitz auf sie eingetragen ist? Wie können die Kommanditisten einerseits ausgeschieden sein und (später) andererseits ihre Anteile auf die B GmbH übertragen haben? Oder soll das das Ausscheiden sein?
    Zudem führt die Übertragung der Kommanditanteile nicht zu einer Eigentümerstellung der B GmbH. Diese rückt dadurch lediglich in die Stellung des Kommanditisten in die KG ein.

    Zur Formfrage: Hat der Notar nur eine Beglaubigung der Kopie der Registeranmeldung vorgenommen? Das wäre dann für mich die Qualität der beglaubigten Kopie einer Kopie und somit wertlos. Oder soll das eine Notarbestätigung der Registereinsicht sein?

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  • Wie kann die KG aufgelöst und gelöscht worden sein, wenn doch noch Grundbesitz auf sie eingetragen ist? Wie können die Kommanditisten einerseits ausgeschieden sein und (später) andererseits ihre Anteile auf die B GmbH übertragen haben? Oder soll das das Ausscheiden sein?
    Zudem führt die Übertragung der Kommanditanteile nicht zu einer Eigentümerstellung der B GmbH. Diese rückt dadurch lediglich in die Stellung des Kommanditisten in die KG ein.

    Ich gehe mal davon aus, dass B phG war und das Vermögen durch das Ausscheiden der Kommanditisten angewachsen ist.

  • Die B GmbH die phG der A GmbH & Co KG? Nicht ausgeschlossen, aber das müßte erklärt werden. Von selbst erschließt sich (mir) das nicht.

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  • Warten wir auf snooze.

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  • Also:
    Der Notar hat nur die Beglaubigung der von ihm gezogenen Kopie gefertigt. (Wollte ich oben so ausdrücken.)
    PhG war die C GmbH.
    Korrektur:
    Die HR-Anmeldung hat der GF der C GmbH unterschrieben.
    Dieser ist auch GF der B GmbH
    Die C-GmbH ist dann später auf die B GmbH verschmolzen.
    Sorry.
    Irgendwie nicht so einfach zu schildern...

  • Darf ich zusammenfassen:
    Eingetragener Eigentümer ist die A GmbH & Co. KG, bestehen aus der Komplementärin (phG) C-GmbH und den natürlichen Personen X und Y als Kommanditisten.
    X und Y sind aus der KG ausgeschieden.
    Die KG ist erloschen, ihr Vermögen wächst der phG (C-GmbH) an.
    Die C-GmbH als übertragender Rechtsträger wurde auf die B-GmbH als übernehmender Rechtsträger verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme).

    Wenn dass so ist, brauchst Du

    • die Berichtigungsantrag durch den GF der B-GmbH
    • den Nachweis in Form des § 29 GBO der Verschmelzung C-GmbH auf B-GmbH -> HR-Auszug beglaubigt
    • den Nachweis des Ausscheidens der Kommanditisten und damit des Erlöschens der A GmbH & Co. KG -> entsprechende Handelsregisteranmeldung in Form des § 29 GBO, diese müßte beim HR unterschrieben durch X, Y und den GF der C-GmbH vorliegen, sowie beglaubigte HR-Auszug der früheren A GmbH & Co. KG.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Wie kann die KG aufgelöst und gelöscht worden sein, wenn doch noch Grundbesitz auf sie eingetragen ist?


    Na durch Vereinbarung der Gesellschafter oder Austritt von allen bis auf einen, wie immer. Dass noch Grundbesitz (oder anderes Vermögen) vorhanden ist, stört wirklich niemanden, das geht dann halt an den verbleibenden Gesellschafter oder bei Auflösung an die Gesellschaft i.L.

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  • Die Anmeldung ist zur GmbH & Co. KG erfolgt?
    Dann haben die Kommanditisten ihre Anteile an die B GmbH übertragen und diese ist Kommanditistin neben der C GmbH als phG geworden? Und dann ist die phG auf die Kommanditistin verschmolzen? (Ich versuche das jetzt nur zu verstehen, für die Lösung müßte es egal sein.)

    Die "Registeranmeldung" erfüllt damit für mich nicht die nötige Form. Somit hilft auch die Berichtigungsbewilligung nichts, da die rechtliche "Betroffenheit" der B GmbH nicht belegt ist. Es sei denn, man landet bei § 32 GBO und sieht somit selbst das Register ein.

    Edit nach zwischenzeitlichem tom: Ich lasse es als Ergänzung zu ihm so stehen.

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  • Die B GmbH ist nicht Kommanditistin geworden.
    Es wurde im HR der A GmbH & Co. KG sofort die Auflösung und das Erlöschen eingetragen sowie, dass die phG (C GmbH) ausgeschieden ist und die beiden Kommanditisten ausgeschieden sind.

  • Die B GmbH ist nicht Kommanditistin geworden.
    Es wurde im HR der A GmbH & Co. KG sofort die Auflösung und das Erlöschen eingetragen sowie, dass die phG (C GmbH) ausgeschieden ist und die beiden Kommanditisten ausgeschieden sind.

    Wenn tatsächlich aufgelöst wurde (lies: die Auflösung der KG beschlossen, nicht das Ausscheiden aller Gesellschafter bis auf einen verbleibenden, dem dann alles anwächst), dann hätte im Rahmen der Liquidierung der KG das Grundstück rechtsgeschäftlich übertragen werden müssen (-> Auflassung). Halte ich aber - genau aus diesem Grund - für unwahrscheinlich.

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  • Es wurde im HR der A GmbH & Co. KG so eingetragen, wie ich es geschildert habe:

    Ausgeschieden als phG: C GmbH.

    Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen.
    Ausgeschieden als Kommanditist: die beiden Kommanditisten.

  • Es wurde im HR der A GmbH & Co. KG so eingetragen, wie ich es geschildert habe:

    Ausgeschieden als phG: C GmbH.

    Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen.
    Ausgeschieden als Kommanditist: die beiden Kommanditisten.

    Was ist denn angemeldet worden?

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  • Zum HR der A GmbH & Co. KG wurde angemeldet:
    Die Kommanditisten haben ihre Kommanditbeteiligung und die Komplementärin, die C GmbH, hat ihre Komplementärbeteiligung auf die B GmbH übertragen.
    Die Kommanditisten und die C GmbH sind dadurch aus der Gesellschaft ausgeschieden
    Die B GmbH hat das Geschäft ohne Liquidation mit allen Aktiven und Passiven übernommen.
    Die Gesellschaft ist aufgelöst. Eine Liquidation findet nicht statt.
    Die Firma ist erloschen.

  • Also wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, haben sowohl die bisherigen Kommanditisten als auch die C GmbH ihre Anteile auf die B GmbH übertragen - dann müsste doch im Register neben dem Ausscheiden der bisherigen Gesellschafter auch der Eintritt der B GmbH eingetragen worden sein. Oder?

    Ich glaube, da hilft nur noch eine Anfrage beim zuständigen Registergericht, was denn nun passiert ist und ob das richtig eingetragen wurde.

  • Also wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, haben sowohl die bisherigen Kommanditisten als auch die C GmbH ihre Anteile auf die B GmbH übertragen - dann müsste doch im Register neben dem Ausscheiden der bisherigen Gesellschafter auch der Eintritt der B GmbH eingetragen worden sein. Oder?

    Ich glaube, da hilft nur noch eine Anfrage beim zuständigen Registergericht, was denn nun passiert ist und ob das richtig eingetragen wurde.


    Sehe ich auch so.

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