Ich habe hier ein Aufgebot in dem ein Gläubiger angibt die "gesuchten" Briefe zu haben. Ich muss - um Klarheit zu haben - die Abtretungsvereinbarung und auch die Briefe in Augenschein nehmen.
Hat jemand schon einmal einen entsprechende Ladung im Aufgebotsverfahren gemacht (öffentlich / nicht öffentlich; Ladungsfrist; OGeld möglich im Fall des Nichterscheinens)? Darf ich die Briefe zur Akten nehmen, damit der Ast diese auch einsehen kann? Oder mache ich eine beglaubigte Kopie?
Danke an alle die Mitdenke