Hallo ihr lieben,
ich habe hier einen Antrag auf Festsetzung der bisherigen Zwangsvollstreckungskosten gemäß § 788 Abs. 2 ZPO vorliegen. Titelgläubiger ist eine GbR, die dem Namen nach aus zwei Gesellschaftern bestanden hat. Einer der Gesellschafter ist inzwischen verstorben und nach einem Erbschein beerbt worden von der weiteren Gesellschafterin als Vorerbin. Alle Unterlagen liegen mir nur in Kopie vor, eine Rechtsnachfolgeklausel wurde offensichtlich bisher nicht erteilt. Beantragt wurde die Festsetzung der Kosten zugunsten der Gesellschafterin, die ja gleichzeitig Vorerbin ist, allein. Da brauche ich doch einen umgeschriebenen Titel, oder? Hinzu kommt, dass sie offensichtlich nicht befreite Vorerbin ist.
Vielen Dank und viele Grüße
Das Kruemelchen