Hallo!
Ich habe mal eine Verständnisfrage:
Inwieweit weiß die Justiz, in welcher Höhe Prozesszinsen nach einem Prozess zu zahlen sind? Klar, dass steht dann wohl im Urteil/Beschluss mit drin. Aber wird die Höhe der Zinsen auch irgendwie elektronisch erfasst?
Ich frage diese komische Frage, weil der Bundesrechnungshof die Vorstellung hat, dass die Justizverwaltung ja mal regelmäßig die (steuerpflichtigen) Prozesszinsen der Finanzverwaltung mitteilen kann und regt eine entsprechende Gesetzesänderung an. Hier nachzulesen: Link zum BRH
Das kann ja nur funktionieren, wenn die Justiz auch schön erfasst, dass dem Beteiligten XY Prozesszinsen in Höhe von XY Euro zustehen. Ist das so?
VG
Exec