Eine Betreuung wurde vor 2 Jahren in Hessen angeordnet. Die Berufsbetreuervergütung wurde aus der Staatskasse des Landes Hessen bezahlt.
Vor 6 Monaten wurde das Betreuungsverfahren nach Baden-Württemberg abgegeben.
Jetzt hat sich herausgestellt, dass der Betreute noch 2 Lebensversicherungen mit einem Rückkaufswert von 10.000.--€ hat, es hat also ein Vergütungsregress gem. den §§ 168, 292 FamFG zu erfolgen.
Kann der Vergütungsregress hier - in Baden-Württemberg - auch für die Vergütungsansprüche erfolgen, die auf die Staatskasse des Landes Hessen übergangen sind, § 1836e BGB ?