Hallo zusammen,
in meinem AG-Bezirk gibt es nur eine Schuldnerberatungsstelle. Dies ist kommerziell organisiert (Rechtsanwälte und Bankkaufleute). Für Grundsicherungs- und ALG II-Empfänger übernimmt der Landkreis die Kosten, sonst nicht.
Diese Schuldnerberatung wirbt mit Kostenübernahmemöglichkeiten, die sich dann als Beratungshilfeanträge der Mandantschaft herausstellen. Beraten werden die Leute tatsächlich erst, wenn sie den Schein bringen.
Kann ich die Antragsteller, die von dieser Schuldnerberatung geschickt werden, darauf verweisen, sich zunächst an tatsächlich gemeinnützige Schuldnerberatungsstellen zu wenden und mir eine Ablehnung vorzulegen?
Danke schön und liebe Grüße
Nefili