Hallo,
ich bin wieder frisch in Nachlass eingestiegen und habe ein Erbscheinsverfahren, dass schon in die 3. Ordnung geht aufgrund gesetzlicher Erbfolge.
Als Nachweis für den Wegfall werden mir begl. Abschriften aus dem Heiratsregister und Geburtsregister mit Sterbevermerk vorgelegt, als Nachweis der Abstammung eine Heiratsurkunde der Person in der die Eltern mit Geburtsdaten stehen.
In den Vermerken sind die Urkunden (Sterbeurkunde, Geburtsurkunde) aufgeführt, daher wären diese auch leicht zu beschaffen.
Ich bin mir jedoch gerade unsicher ob mir die Vermerke als geeigneten Urkundsnachweis nicht ausreichen müssen und ich mir gar nicht Sterbeurkunde und Geburtsurkunde anfordern darf.
Liebe Grüße