Tipps für den Anfang / Haftpflichtversicherung

  • Hey Leute,

    ich bin erst seit Montag Rechtspfleger und bearbeite nun auch Grundbuchsachen.

    Leider werde ich nicht eingearbeitet und versuche irgendwie da reinzukommen.

    Habt ihr vielleicht Tipps wie man am besten am Anfang da reinkommt ? Habt ihr vielleicht Unterlagen für den Anfang als Orientierungshilfe wie man etwas genau prüft usw?

    Darüber hinaus wollte ich auch fragen was man bei der Amtshaftpflichtversicherung beachten muss. Ich habe jetzt ein Angebot : Deckungssumme : 50 Mio Euro für Personen- und Sachschäden (Max. 15 mio € je geschädigte Person), 250.000€ für Vermögensschäden.

    Ich dachte jetzt beim Grundbuchamt geht es vorwiegend um Vermögensschäden, da erscheint mir 250.000€ etwas wenig.

    Vielen Dank im Voraus

  • Zunächst: Herzlichen Glückwunsch und alles Gute für Deinen Einstieg! Mit Grundbuch hast Du ein sehr vielfältiges und interessantes Rechtsgebiet übernommen.

    Die Frage der Versicherung hängt sicher auch vom persönlichen Sicherheitsbedürfnis ab. 250.000 EUR finde ich nicht zu wenig. Ich habe eine Versicherung, die ich aber in über 20 Jahren noch nicht gebraucht habe. Respekt vor Grundbuchsachen ja, aber man sollte sich davon nicht verrückt machen lassen. Man muss halt auch damit leben können, dass sich unsere Nachfolger in 30 Jahren über unsere Eintragungen hermachen :teufel: .

    PS: Ich habe Deine Berufsangabe gleich abgeändert.

  • Ich habe keine Grundbuchsachen bearbeitet, als ich beim Gericht tätig war, sehe es aber ähnlich wie Kai: Respekt ja, aber nicht verrückt machen lassen.

    Wenn man 100 % Sicherheit per Versicherung haben möchte, müsste die Versicherungssumme ja im Grunde dem Verkehrswert des teuersten Grundstücks in dem Bereich, für den man zuständig ist, entsprechen.

    Mir wurde vor langer Zeit einmal empfohlen, Zweifelsfälle im Kollegenkreis zu besprechen und das auch aktenkundig zu machen (Ausschluss von Fahrlässigkeit, denn wer etwas im Kollegenkreis zur Diskussion stellt, handelt nicht fahrlässig).

  • Herzlichen Glückwunsch auch von mir! Grundbuch ist das beste überhaupt. Ich muss das wissen, mach seit der Prüfung überwiegend Grundbuchsachen, meine Prüfung war 1980!

    Das Standardwerk - immer noch - ist der Schöner/Stöber. Da findest du alle Fälle, die so praktisch vorkommen, von Eintragungen im BV bis hin zur Abteilung III und auch WEG, mit ganz ordentlichen Erläuterungen und einer Art Ablauf der Prüfung. Ansonsten ist das Grundbuchforum hier eine super Alternative. Immer auf dem neuesten Stand, was Rechtsprechung angeht! Und viele Fragen sind schon gestellt - und toll beantwortet.

    Im OLG-Bezirk Düsseldorf gibt es einen "Erfahrungsaustausch", zweimal im Jahr. Dort kann man Fragen und Themen mitbringen und mit Kolleg:innen besprechen. Vielleicht gibt es das in anderen Bezirken auch. Vielleicht kannst du auch deinen Praxis-Ausbilder in GB-Sachen mal anrufen?

    Wie meine Vorredner auch - lass dich nicht einschüchtern von dem Pensum! Du hast viel gelernt im Studium über GB.

    Versicherung ist wichtig, aber ich halte auch die Höhe für ausreichend. Mir hat mal ein Dezernent gesagt, allein die Tatsache, dass man eine Versicherung abgeschlossen hat, befreit einen von dem Vorwurf der groben Fahrlässigkeit. Ich musste meine Versicherung in über 40 Jahren noch nicht einmal in Anspruch nehmen! (*klopfaufholz*).

    Grüße aus dem Rheinischen
     Bee
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    Jedes Wort ist falsch und wahr, das ist das Wesen des Wortes.
    Max Frisch

  • Darüber hinaus wollte ich auch fragen was man bei der Amtshaftpflichtversicherung beachten muss. Ich habe jetzt ein Angebot : Deckungssumme : 50 Mio Euro für Personen- und Sachschäden (Max. 15 mio € je geschädigte Person), 250.000€ für Vermögensschäden.

    Ich dachte jetzt beim Grundbuchamt geht es vorwiegend um Vermögensschäden, da erscheint mir 250.000€ etwas wenig.

    Bei der Versicherung solltest du dich ggf. nochmal gut beraten lassen. Die Amtshaftpflicht ist von der Vermögensschadenhaftpflicht zu unterscheiden. Ich würde im Grundbuchamt schon eine Versicherungssumme von 500.000 EUR empfehlen. Das bieten nicht alle Versicherungen an, aber es gibt dennoch ein paar. In der "normalen" privaten Haftpflichtversicherung bzw. der Amtshaftpflicht sind diese aber eigentlich nicht inbegriffen. Man muss hierfür noch einen extra Baustein für reine Vermögensschäden aus der dienstlichen Tätigkeit wählen und hierfür eine gesonderte Versicherungssumme festlegen.

  • Auch von mir zunächst herzlichen Glückwunsch zur bestandenen Prüfung!

    Zur Versicherung: Eine Amtshaftpflichtversicherung, die Personen- und Sachschäden abdeckt, wirst Du eher nicht benötigen, da Du in Ausübung Deiner Rechtspflegertätigkeit weder Personen- noch Sachschäden "anrichten" dürftest.

    Vermögensschadenhaftpflicht ist wichtig und eine Versicherungssumme von 250 T€ schon ganz ordentlich. Falls Du Mitglied im Bund Deutscher Rechtspfleger bist (oder werden möchtest ;) ), besteht über den BDR meist die Möglichkeit eines Vertragsabschlusses zu günstigeren Konditionen.

    Wichtige Entscheidungen fällt man mit Schnick Schnack Schnuck

  • Herzlichen Glückwunsch und einen guten Start!

    Bezüglich der Versicherung kann ich mich meinen Vorrednern nur anschließen.

    Ich finde es allerdings sehr ungünstig, dass man anscheinend keine Möglichkeiten gefunden hat, dir eine ordentliche Einarbeitung zu ermöglichen. Vermutlich bist du an einem ziemlich kleinen Gericht beschäftigt? Ich würde an deiner Stelle trotzdem mal mit den Kollegen/Kolleginnen im Haus sprechen, es wird sicher jemand dabei sein, der zumindest früher auch in Grundbuch tätig war. Vielleicht lässt sich so noch ein "Mentor" finden, der dir zumindest am Anfang noch etwas zur Seite stehen kann.

    Gerade zu Beginn fand ich es sehr hilfreich, die ersten Eintragungen gemeinsam mit einem Kollegen vorzunehmen um überhaupt erstmal ein Gefühl für die Sache zu bekommen.

  • Schönen guten Abend

    Erst mal herzlichen Glückwunsch zum "Rechtspfleger" und der Tatsache dass du im Grundbuchamt gelandet bist.

    Zur Thematik Versicherung:

    Du solltest dich gegen Schlüsselverlust o.Ä. versichern lassen, das passiert schon mal aber ob dann gleich die ganze Schließanlage ausgetauscht wird?? Dabei würde ich aber prüfen ob da nicht schon ne Hausrat-/Privathaftpflicht einspringen würde

    Eine Vermögenshaftpflicht würde ich nicht empfehlen.

    der dbb dazu:

    Beamtinnen und Beamte

    Hat eine Beamtin bzw. ein Beamter während der Ausübung eines öffentlichen Amtes und damit infolge hoheitlicher Tätigkeit eine Pflichtverletzung begangen, kann sich eine Haftung für eingetretene Schäden ergeben. Im Außenverhältnis gegenüber Dritten haftet grundsätzlich der Dienstherr für eine schuldhafte Pflichtverletzung bei öffentlich-rechtlichem Handeln der Beamtin/des Beamten. Dies folgt aus Artikel 34 S. 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit § 839 des Bürgerlichen Gesetzbuches, aufgrund dessen die Ansprüche des Geschädigten auf den Dienstherrn übergleitet werden.

    Gegenüber dem Dienstherrn im Innenverhältnis richtet sich die Haftung der Beamtin/des Beamten im Bund nach § 75 des Bundesbeamtengesetzes; für Landesbeamtinnen und -beamte nach § 48 Beamtenstatusgesetzes. Die Vorschriften regeln abschließend die vermögensrechtliche Haftung der Beamtin/des Beamten gegenüber dem Dienstherrn. Unterschieden werden insoweit unmittelbar das Vermögen des Dienstherrn schädigende Pflichtverletzungen (z. B. Beschädigung von Einrichtungsgegenständen im Dienstgebäude – sogenannte Eigenschäden) und mittelbare Schädigungen (z. B. wenn während eines Polizeieinsatzes ein Fahrzeug eines anderen Verkehrsteilnehmers beschädigt wird – sogenannte Fremd- oder Drittschäden). Ein Regressanspruch besteht nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln. D.h. es muss nur dann für einen Schaden aufgekommen werden, wenn dieser absichtlich herbei geführt wurde oder man sicher damit rechnen musste, dass ein Schaden eintritt.

    Hat die Beamtin/der Beamte die Pflichtverletzung im Bereich des privatrechtlichen Verwaltungshandelns begangen, kann sie/er unter bestimmten Voraussetzungen im Außenverhältnis von dem geschädigten Dritten in Anspruch genommen werden. Allerdings steht der Beamtin/dem Beamten in diesem Fall in der Regel ein Regressanspruch im Innenverhältnis gegenüber seinem Dienstherrn aus Fürsorgegesichtspunkten zu.

    Welche Versicherung übernimmt das? Und wenn ja, welche monatlichen Beiträge sind dann fällig??

    Du müsstest schon sagen dass dir bekannt war dass die Eintragung falsch ist, es war dir aber egal ob daraus ein Schaden entsteht.

    Bei einer Fortbildung hat uns der für Regressansprüche zuständige Beamte erklärt:

    Normalerweise hast du eh genug zu tun (viele Akten, hohes Pensum, etc.), sodass eine "fehlerhafte" Eintragung als sog. "Augenblicksversagen" gewertet wird, welches nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig ist. Er macht das jetzt schon 25 Jahre und es kam nur einmal ein Fall vor, bei dem eine Rechtspflegerin teilweise in Regress genommen wurde weil sie nicht klar kommuniziert hat dass sie sich den Fehler nicht erklären konnte obwohl sie sonst zuverlässig arbeiten würde.

  • Mmh, also ich habe lange Zeit bei und für eine Versicherung gewerkelt. Obersatz dort: Herr imker, wir sind keine betriebliche Sozialeinrichtung der BRD; im AktG steht, was unser Ziel zu sein hat.

    Und aus der Praxis: Wenn die Versicherung nach Ermittlung durch Gespräche etc über einen Makler abgeschlossen wird, haftet der "besser" für Falsch- und Schlechtberatung als bei einem Abschluss per Internet oder über den Vertrauensmann als Versicherungsagent.

    Ach, noch etwas: So eine Haftpflichtversicherung ist auch für die Abwehr unberechtigter Ansprüche einstandspflichtig - wenn es also um das Gefühl geht, aus einem Schlamassel rauszukommen, ist eine Haftpflicht meist im Preis geringer als die Rechtsschutzversicherung - aber: Makler fragen und Fragen/Antworten dokumentieren und lächeln

  • Zu den Versicherungen:

    Du kannst Dir die Amtshaftpflicht eher sparen als die Vermögensschadenversicherung. Und auch eine Rechtsschutzversicherung braucht es nicht.

    Die Vermögensschadenhaftpflicht hilft Dir in den Fällen, in denen Du von einem Querulanten wegen einer dienstlichen Handlung persönlich in Anspruch genommen werden sollst. Zwar ist es richtig, dass es nur wenig Fälle gibt, in denen mal eine echte Haftung des Beamten rausschaut. Aber bis zu einem solchen Urteil vergeht Zeit und es kostet Nerven - zumal Du ja erst mal aus der Versäumnislage rauskommen musst durch Bestellung eines Rechtsanwalts. Und da kann schon einiges an Geld drauf gehen. Und nicht immer reagiert der Dienstherr schnell genug bei der Kostenzusage.

    Mit freundlichen Grüßen

    AndreasH

  • Eine vernünftige Versicherung eventueller Vermögensschäden halte ich persönlich für unabdingbar. Ist aber vielleicht auch Geschmackssache.

    Grundbuch ohne Einarbeitung halte ich für sehr schwierig. Gerade wegen der anspruchsvollen, haftungsträchtigen Materie. Vielleicht hast du Ansprechpartner bei anderen Amtsgerichten? dann kann wenigstens per Telefon den ein oder anderen Sachverhalt besprechen?

  • Ich habe Jahrzehnte Grundbuchsachen bearbeitet. Kann ich meine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bei Eintritt in den Ruhestand kündigen? Kollegen sind der Ansicht ich müsste die Versicherung lebenslang zahlen.

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