Moin!
Ich hab' da mal 'ne Frage!
Ich habe vorliegen einen Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses. Zugrunde liegt ein Räumungstitel! Diesem Titel ist kein auf Zahlung gerichteter Inhalt zu entnehmen. Vielmehr sollen die Schuldner bei (zeitigem) Auszug noch Geld. bekommen, was sich durch die Räumung erledigt hat.
Mit dem Antrag wollen die Gläubiger jetzt die bisherigen Zwangsvollstreckungskosten (Abnahme VA (!?), Drittschuldnerauskünfte (!?) und die Räumungskosten pfänden und überweisen lassen.
Stehe ich hier auf dem Schlauch?
Das sind m.E. Kosten der Zwangsvollstreckung, die mit KFA nach § 788 ZPO festzusetzen sind und dann können sie vollstrecken. Oder geht die Vollstreckung der Kosten auch aus dem Räumungstitel, wo außer der Räumung nichts drinsteht?