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Es wurde 1995 ein not. Testament errichtet: A und B setzen sich zu alleinigen Erben ein. Erben des zuletzt Versterbenden sind die Kinder C und D.
A ist 2019, B 2021 verstorben D ist bereits 2017 verstorben.
Im Testament ist vereinbart: Ersatzerben sollen jeweils deren Abkömmlingen zu gleichen Teilen sein.
E (Kind von D) beantragt nun sie und C als Erben einzutragen. Es wird auf die Testamentsakte nach A und B und die Erbscheinsakte nach D verwiesen. Hierin hat E im Antrag eidesstattlich versichert, dass D nur ein Kind E hatte. Es liegt auch die Geburtsurkunde in der Akte. Erbschein wurde erteilt, dass E Alleinerbin nach D ist.
Ist dies jetzt ausreichend um C und E einzutragen?