IN-Verfahren über das Vermögen des S (= natürliche Person) ist eröffnet. S ist 50%iger Gesellschafter der S+D GmbH. Die GmbH verwaltet einige Mietwohnungen und macht jährlich ganz nette Überschüsse.
Wie umgehen mit dem GmbH-Anteil des S in dessen Verfahren? Wenn man ihn in der Masse belässt sollte der IV ja zB die jährlichen Gewinnanteile des S einziehen können. Auch müsste der IV den Anteil auch verkaufen können?
Aber: Können da auch Risiken für die Masse entstehen? ZB wenn die GmbH Verluste macht, der S dort in Haftung genommen wird (falls zB ein Insolvenzverfahren ü.d.V.d. GmbH eröffnet würde)? Was ist mit Steuerforderungen gegen die GmbH und den dortigen Erklärungspflichten?
Kurz: Wie sähe die Risikoabwägung für den IV aus, wenn er entscheiden muss, ob der Anteil in der Masse bleibt oder freigegeben wird?
Vielen Dank!