Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich bin frisch nach der Prüfung beim Familiengericht gelandet und es weiß keiner von den dortigen Kollegen so recht was hier zu tun ist. Auch im Forum bin ich bislang noch nicht fündig geworden:
Wir erhalten zurzeit vermehrt Mitteilungen vom Gerichtsvollzieher, in denen uns zum Zwecke der Prüfung, ob die Vermögenssorge durch die Eltern ausreichend ausgeübt wird angezeigt wird, dass eine Vollstreckung gegen das minderjährige Kind geführt wird. Mir liegt eine Akte vor in der die Gesundheitskasse wegen Kranken-und Pflegeversicherungsbeiträgen (rund 7.000 Euro) gegen das 11-jährige Kind vollstreckt (sind Kinder nicht eigentlich beitragsfrei in der Familienversicherung mitversichert?!).
Wie gehe ich in solchen Fällen am besten vor? Die Eltern zur Einreichung eines Vermögensverzeichnisses oder einer Rechnungslegung aufzufordern hilft ja jetzt auch nichts mehr. Ich hätte vielleicht mal die Eltern aufgefordert, zu erklären wie diese Schulden zustande kamen. Oder ich lade alle Beteiligten zu einem Termin? Kann ich vielleicht auch irgendwie auf § 1629a BGB verweisen?
Ich stehe ein bisschen auf dem Schlauch, ob es hier eine Maßnahme gäbe, die ich als Rechtspfleger anordnen kann und die tatsächlich Wirkung zeigt.
Sollte jemand Erfahrungen mit ähnlichen Verfahren haben wäre ich über Rückmeldungen sehr dankbar.
Liebe Grüße aus BaWü