Grundsätzlich ist die "große Lösung" eine unheimliche Arbeitserleichterung für uns. Eigentlich macht sie das Tätigwerden des Gerichts hinfällig. Gläubiger könnten demnächst die Pfübse selbst erlassen. Ich finde das schon sehr erstaunlich.
Noch nicht einmal bisherige Vollstreckungskosten, geschweige denn eine Forderungsaufstellung ebensolcher Kosten.
Große Lösung + Beibehaltung der Versicherung und Vorlage der Belege bzgl. bisheriger Vollstreckungskosten. Damit könnte ich wohl "leben". Andernfalls sind wir als Vollstreckungsgericht zukünftig völlig entbehrlich was die Pfübse angeht.