Hallo, ich habe mal eine Frage hinsichtlich möglicher Kosten zu Lasten des Gerichts.
In einigen meiner Nachlassverfahren führe ich aktuell Erbenermittlungen durch. Grundlage hierfür sind oft Personenstandsurkunden von Standesämtern. Bisher gaben die meisten Standesämter ohne weitere Nachfragen Auskünfte oder übersandten direkt die Personenstandsurkunden. Vermehrt erhalte ich jetzt jedoch die Antwort, dass die Übersendung gesuchter Urkunden oder Auskünfte kostenpflichtig ist und erst bei Zahlung der Gebühren gegeben wird. Nun habe ich natürlich keinen Zugriff auf den Nachlass und meist auch keinen Erben, der die Kosten übernimmt, da ich diesen ja versuche zu ermitteln. Vielmehr ging ich aber auch immer von der Gebührenfreiheit einer Behörde aus.
Hatte jemand schon den Fall, dass die Zahlung von Gebühren gefordert wurde und wie wurde sodann damit umgegangen?
Schon mal vielen Dank im Voraus.