Hallo, habe folgendes Problem:
Wir haben einen Ehe- und Erbvertrag zwischen einem unverheiratetem Pärchen in 2015 in amtliche Verwahrung gegeben.
Jetzt bekommen wir das Original der Urkunde zurück mit Protokoll, dass das Pärchen um Rücknahme des Erbvertrages aus der Verwahrung gebeten hat, dass festgestellt worden sei, dass der Erbvertrag auch noch einen Ehevertrag enthalte und aus dem Grunde an den Notar zurückgesandt werde. Weiterhin wurde festgestellt, dass "der Erbvertrag durch die heute erfolgte Rücknahme der erbfolgerelevanten Inhalte als aufgehoben gelte."
Nach §§ 2300 II, 2256 I BGB dürfte der Erbvertrag doch eben nicht wirksam aufgehoben worden sein, oder? Im Testamentsregister hat das Amtsgericht den Vorgang "Rückgabe" vermerkt. Hatte mir jetzt eigentlich schon soweit erlesen, dass der Erbvertrag durch notarielle Erklärung aufgehoben werden muss.
Weiß jemand Rat?
Danke!