Wechsel Vormundschaft auf die Pflegeeltern

  • Hallo Zusammen,

    ich bin noch relativ neu in Familiensachen und wollte mal nachfragen, was euch wichtig bei Anhörungen zum Vormundschaftswechsel ist.

    Wie strukturiert ihr diese Anhörung?

    Wen hört ihr alles (schriftlich / persönlich) an?

    Worauf ist besonders zu achten?

    Vielen Dank für eure Hilfe :)

  • Wie strukturiert ihr diese Anhörung?

    Bei der Anhörung des Kindes versuche ich insbesondere zu ergründen, ob die "Chemie" zwischen dem Kind und dem in Aussicht genommenen neuen Vormund stimmt. Auch die Bindung zum bisherigen Vormund spielt eine wichtige Rolle.

    Es kommt auch darauf an, aus welchen Gründen der Wechsel stattfinden soll (zum Beispiel örtliche Nähe nach Umzug oder mangelndes Vertrauen, fehlerhafte Amtsführung, Überforderung.....).

    Schwierig ist mitunter zu erkennen, ob das Kind einen "unliebsamen" Vormund "loswerden" will (etwa, weil es ihn als zu streng empfindet) oder ob es objektive Gründe für den Wechsel gibt.

    "Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)

  • Vielen Dank für die Hilfe! Die Anhörung lief super.

    Nun muss entschieden werden, ob der leibliche Vater angehört werden muss. Dieser steht unter Betreuung. Die Betreuerin hat ein seitenlanges Schreiben eingereicht, dass der Betroffene derzeit mental wieder aufgebaut ist. Das wäre ein langer und steiniger Weg gewesen. Eine Anhörung würde ihn wieder ganz durcheinander bringen.

    Das reicht als "wichtiger Grund" doch nicht, um von einer Anhörung (persönlich / schriftlich) abzusehen oder? :D

    Die Mündel selber (8, 11) höre ich unter Bestellung eines Verfahrensbeistandes an?!

  • Da in Deinem Fall die Vormundschaft bereits angeordnet ist und es "nur" um einen Wechsel des Vormunds geht, halte ich die Anhörung des Kindesvaters, unabhängig von der Eingabe seiner Betreuerin, für entbehrlich.

    Einen Verfahrensbeistand würde ich nicht bestellen. Es liegt keiner der Regelfälle des § 158 FamFG vor. Die beiden Mündel sind zudem alt genug, um sich - im Rahmen einer persönlichen Anhörung - zur Frage der Person des Vormunds selbst zu äußern.

    Hast Du schon den nach neuem Recht erforderlichen Auszug aus dem Bundeszentralregister bezüglich der Pflegeeltern angefordert (§§ 168 Abs. 2, 168f FamFG)? :)

    "Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)

  • Da in Deinem Fall die Vormundschaft bereits angeordnet ist und es "nur" um einen Wechsel des Vormunds geht, halte ich die Anhörung des Kindesvaters, unabhängig von der Eingabe seiner Betreuerin, für entbehrlich.

    Das entspricht auch meine Meinung, vgl. z. B. hier: Anhörung Wechsel Ergänzungspfleger

    Es gibt allerdings auch Gegenstimmen, die in diesem Zusammenhang auf den § 160 FamFG hinweisen.

  • Ich höre Eltern (zumindest schriftlich) bei einem Wechsel in der Person des Vormunds oder Pflegers an. Insbesondere wenn bspw. die Pflegeeltern bestellt werden sollen und nicht nur der Wechsel des Amtsvormundes bzw. -pflegers ansteht. Einen Verfahrensbeistand bestelle ich in der Regel hierbei nicht.

  • Ich höre Eltern (zumindest schriftlich) bei einem Wechsel in der Person des Vormunds oder Pflegers an. Insbesondere wenn bspw. die Pflegeeltern bestellt werden sollen und nicht nur der Wechsel des Amtsvormundes bzw. -pflegers ansteht. Einen Verfahrensbeistand bestelle ich in der Regel hierbei nicht.

    Dito.

    Insbesondere bei Pflegschaften haben die Eltern ja noch Restteile der elterl. Sorge und müssen im Bilde sein, wer neuer Pfleger wird. Vor einer "Überraschungsentscheidung" höre ich da (schriftlich) lieber an und übersende später formlos zur Kenntnis den Beschluss. Es kamen noch nie Einwände. Wenn die Adressen unbekannt / nicht mehr aktuell sind, müssen sie es aber mE hinnehmen, dass sie nicht oder verspätet davon erfahren.

  • Vielen Dank für die Hilfe! Die Anhörung lief super.

    Nun muss entschieden werden, ob der leibliche Vater angehört werden muss. Dieser steht unter Betreuung. Die Betreuerin hat ein seitenlanges Schreiben eingereicht, dass der Betroffene derzeit mental wieder aufgebaut ist. Das wäre ein langer und steiniger Weg gewesen. Eine Anhörung würde ihn wieder ganz durcheinander bringen.

    Das reicht als "wichtiger Grund" doch nicht, um von einer Anhörung (persönlich / schriftlich) abzusehen oder? :D

    Die Mündel selber (8, 11) höre ich unter Bestellung eines Verfahrensbeistandes an?!

    In DEM Fall würde ich von der Anhörung des Vaters absehen. Du hast zumindest dessen Betreuerin angehört und er hatte offensichtlich kein Sorgerecht mehr.

    Die Kinder höre ich - ab ca 7 Jahren alleine - vorab an und das ist meist sehr kurz und unkompliziert, wenn die Pflegeeltern Vormund werden sollen. Sofort/ anschließend den/die Vormünder, also lade alle zusammen (das Kind muss regelmäßig eh noch begleitet werden).

    Nach neuem Recht spare mich mir dann einen nochmal gesonderten Termin zur Verpflichtung und mache das alles vorab in der Anhörung. Wir haben seit einer Weile sehr viele Wechsel vom JA auf Pflegeeltern und das Schema klappt wunderbar!

    Was soll da ein Verfahrensbeistand machen? Halte ich für übertrieben.

  • Grundsätzlich gehe ich davon aus, dass eine Anhörung der Eltern beim Wechsel des Vormunds wegen § 160 Abs. 2 S. 2 FamFG nicht erforderlich ist. Bei einem Wechsel auf die Pflegeltern sind diese aber jetzt auch für die Organisation und Durchführung des Umgangs mit den Eltern zuständig. Aus diesem Grund würde es mich z. B. interessieren, wie das bislang gelaufen ist. Das kann man evtl. vom bisherigen Vormund oder dem Jugendamt erfahren. Dazu könnte aber auch eine Anhörung der Eltern hilfreich sein.

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