Zwangsvollstreckung im Grundbuch Problem: keine Möglichkeit der elektronischen Dokumentenübermittlung mit dem Fachverfahren SolumStar

  • Dann wird es wohl ein Dienstvergehen sein, wenn man den BPA nicht herausgibt.... Oder man wird an eine Stelle ohne Signaturerfordernis strafversetzt (Geschäftsleiter / Hausmeister oder so was).

    (Der Zusammenhang zwischen Straßenverkehr und dienstlichem Signaturverkehr erschließt sich mir jetzt nicht so ganz.... )

  • Wozu muss man eigentlich dem Dienstherrn den Personalausweis vorlegen, um eine Signaturkarte zu bekommen (meiner ist z.B. schon lange abgelaufen)?

    Ein bisschen off-topic, aber: Siehe BAG, 25.09.2013, 10 AZR 270/12, wo es um die Verpflichtung zur Nutzung einer Signaturkarte und die vorherige Vorlage des Personalausweises zur Registrierung beim Zertifizierungsdienstanbieter ging.

    "Die Weisung stellt keinen besonders schwerwiegenden Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar. Die aus dem Personalausweis ersichtlichen Daten betreffen den äußeren Bereich der Privatsphäre. Insbesondere Name, Alter und Adresse gehören zu den „Stammdaten“ des Arbeitnehmers, deren Erhebung für die Durchführung eines Arbeitsverhältnisses regelmäßig erforderlich ist (BAG 23. August 2012 – 8 AZR 804/11 – Rn. 38 mwN). Diese Daten werden auch im allgemeinen Geschäftsverkehr häufig eingesetzt. Bei den Angaben im Personalausweis handelt es sich nicht um besonders sensible Daten iSv. § 3 Abs. 9 BDSG, für die nach § 4a Abs. 3, § 28 Abs. 6 bis Abs. 9 BDSG erhöhte Anforderungen an die Erhebung und Speicherung zu stellen sind (...)"

  • Gerade wenn es um die äußeren Stammdaten geht...die hat der Dienstherr doch. Der Dienstherr kann (mE muss) also für den Teil seiner Beschäftigten und Bediensteten, die so eine Karte benötigen, diese im Paket anfordern und wie zB unsere Fahrkarten oder Schlüssel gegen Unterschrift rausgeben.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Gerade wenn es um die äußeren Stammdaten geht...die hat der Dienstherr doch. Der Dienstherr kann (mE muss) also für den Teil seiner Beschäftigten und Bediensteten, die so eine Karte benötigen, diese im Paket anfordern und wie zB unsere Fahrkarten oder Schlüssel gegen Unterschrift rausgeben.

    Das stimmt, aber das Wort des Dienstherrn ist keine nach § 11 Vertrauensdienstegesetz (VDG) zugelassene Identifizierungsmethode -> Ausweis.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Wozu muss man eigentlich dem Dienstherrn den Personalausweis vorlegen, um eine Signaturkarte zu bekommen (meiner ist z.B. schon lange abgelaufen)?

    Ein bisschen off-topic, aber: Siehe BAG, 25.09.2013, 10 AZR 270/12, wo es um die Verpflichtung zur Nutzung einer Signaturkarte und die vorherige Vorlage des Personalausweises zur Registrierung beim Zertifizierungsdienstanbieter ging.

    "Die Weisung stellt keinen besonders schwerwiegenden Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar. Die aus dem Personalausweis ersichtlichen Daten betreffen den äußeren Bereich der Privatsphäre. Insbesondere Name, Alter und Adresse gehören zu den „Stammdaten“ des Arbeitnehmers, deren Erhebung für die Durchführung eines Arbeitsverhältnisses regelmäßig erforderlich ist (BAG 23. August 2012 – 8 AZR 804/11 – Rn. 38 mwN). Diese Daten werden auch im allgemeinen Geschäftsverkehr häufig eingesetzt. Bei den Angaben im Personalausweis handelt es sich nicht um besonders sensible Daten iSv. § 3 Abs. 9 BDSG, für die nach § 4a Abs. 3, § 28 Abs. 6 bis Abs. 9 BDSG erhöhte Anforderungen an die Erhebung und Speicherung zu stellen sind (...)"

    Erschütternd, dass es eines Urteils des BAG bedurfte, um derart offensichtliches festzustellen.

  • Gerade wenn es um die äußeren Stammdaten geht...die hat der Dienstherr doch. Der Dienstherr kann (mE muss) also für den Teil seiner Beschäftigten und Bediensteten, die so eine Karte benötigen, diese im Paket anfordern und wie zB unsere Fahrkarten oder Schlüssel gegen Unterschrift rausgeben.

    Das stimmt, aber das Wort des Dienstherrn ist keine nach § 11 Vertrauensdienstegesetz (VDG) zugelassene Identifizierungsmethode -> Ausweis.

    Warum auch immer...

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Das stimmt, aber das Wort des Dienstherrn ist keine nach § 11 Vertrauensdienstegesetz (VDG) zugelassene Identifizierungsmethode -> Ausweis.

    Warum auch immer...

    Vielleicht weil der ein oder andere Dienstherr nicht anders beweisen könnte, wer alles zu seinen Untergebenen gehört? :saint:
    Danke auch für die Info, ich gestehe, ich habe noch nie was vom VDG gehört.

    Ich hab es wirklich versucht! Aber es geht einfach nicht komplizierter...

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