Ich habe als Nachlassgericht einen Antrag vor mir liegen, nach beendeter Testamentsvollstreckung auf der Ausfertigung des Testamentsvollstreckerzeugnisses
einen Beendigungsvermerk anzubringen, damit diese Ausfertigung dem GBA zum Nachweis der Beendigung der Testamentsvollstreckung eingereicht werden kann.
Dabei wurde auf die Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 07.09.2022 (19 W 64/21 (Wx)) Bezug genommen.
Habt ihr das schonmal gemacht? Wie lief das bei euch ab? Rechtliches Gehör muss diesbezüglich ja trotzdem gewährt werden, oder?
Wie sieht es mit Kosten aus?