Moin, immer mal wieder etwas neues:
Gläubiger(Kind) hat im Gericht XY einen PKH Beschluss erhalten - PKH mit Beiordnung RA und ohne Raten - für die Zwangsvollstreckung aus dem Beschluss des AG Uchtefuchtel vom ...
Jetzt legt man mir einen PfÜB vor, in dem auf die PKH-Gewährung des Gerichts XY Bezug genommen wird, da diese in keiner Weise beschränkt wurde.
Frage: Ist die PKH also auch für mein Verfahren gültig- obwohl nicht von meinem Gericht bewilligt?