Hallo,
ich habe folgenden Fall:
Eine Schuldnerin hat eine ALG II Nachzahlung (wohl schon vor drei Monaten) erhalten.
Diese hat sich sodann vom Jobcenter eine P Konto Bescheinigung besorgt.
Das Geld steht noch auf dem Konto, ist dort aber systemintern quasi bereits ausgebucht, da es bereits ab 01.03 pfändbar war und an den Gläubiger ab dann ausgekehrt hätte werden müssen.
Aufgrund des Systems erfolgt dies jedoch immer zeitversetzt.
Die Bank sagt nun die Bescheinigung ist zu spät vorgelegt und verweist an das Gericht.
Nur wenn das Gericht einstellen würde, könnte das Geld nach entsprechendem Beschluss noch ausgezahlt werden.
Wie steht ihr hierzu?
M.E. kann und darf das keinen Unterscheid machen.
Liebe Grüße