Hallo, ich bitte um Hilfe für folgenden Fall:
Im Grundbuch sind Eheleute zu je 1/2 Anteil eingetragen. Die Ehefrau ist verstorben. Der Ehemann beantragt die Grundbuchberichtigung aufgrund eines gemeinschaftlichen notariellen Testamentes. In diesem Testament setzten sich die Eheleute gegenseitig zu befreiten Vorerben ein.
Weiter steht im Testament:
Nacherben auf den Tod des Letztversterbenden und Ersatzerben sind unsere gemeinschaftlichen Abkömmlinge nach Maßgabe der gesetzlichen Erbfolge.
Derjenige unserer Abkömmlinge, der beim Tod des Erstversterbenden den Pflichtteil verlangt und erhält, wird samt seinen Abkömmlingen nicht Nacherbe.
Heiratet der Überlebende wieder, so tritt die Nacherbfolge ein mit der Maßgabe, dass der Überlebende dann als Vermächtnis den Wert seines Pflichtteils auf den Tod des Erstversterbenden erhält.
Weiter oben im Testament ist unter "Persönliche Verhältnisse" angegeben, dass zwei gemeinsame Kinder vorhanden sind, mit Namen und Geburtsdaten.
Die Nacherben müssten ja in dem Nacherbenvermerk nunmehr namentlich angegeben werden. Muss ich evtl. eine eidesstattliche Versicherung verlangen, dass keine weiteren gemeinsamen Kinder, als die im Testament genannten, vorhanden sind ? Was bedeutet hier "Ersatzerben" ? Ist damit evtl. gemeint, dass die gemeinsamen Kinder gegenseitig Ersatznacherben sein sollen?