Hey zusammen,
ab wann sollte oder muss ich auf meiner Verwaltung bescheid geben, dass ich von der Landesjustiz in eine Kommunalverwaltung wechsle? Wenn ich die Bewerbung schreibe, wenn ich auf ein Vorstellungsgespräch eingeladen werde oder erst wenn ich die Zusage sicher habe? Ich bin mir da unsicher, da ich einerseits fair gegenüber meinem Dienstherrn sein möchte, aber andererseits auch nicht "Staub aufwirbeln" möchte, wenn noch gar nichts sicher ist. Bundesland ist Baden-Württemberg.
Danke schonmal
LG Bommel