Hallo,
der Inso-Verwalter hat aus der Masse mehrere Grundstücke freihändig verkauft. Wir sind eine Kommune und haben Grundsteuerforderungen nebst Säumniszuschlägen. Nach einigem Hin und Her haben wir die gesamten Grundsteuern erhalten. Wir streiten mit dem Verwalter wegen der Säumniszuschläge.
Unstreitig sind die Säumniszuschläge Insolvenzforderungen. Allerdings sehe ich das aufgrund des freihändigen Verkaufs der Immobilien in Bezug auf die Säumniszuschläge der der letzten 2 Jahre so, dass diese aus dem Verkaufserlös vorab zu zahlen sind, da für die Veräußerung § 10 Abs. 1 Nr. 3 ZVG analog anzuwenden ist.
Ich weiß jetzt nur nicht, wie ich die Forderungen durchsetzen kann. Duldungsbescheid gegen den Verwalter aus Pflichtverletzung? Anmeldung als Masseverbindlichkeiten?
Vielleicht hat jemand einen Tipp für mich. Vielen Dank.
Liane