Hallo zusammen,
und zwar habe ich mein Rechtspflegerstudium beendet, weil ich mit der Menge an Stoff nicht so gut zurecht gekommen bin und weil ich den Umstieg vom Abitur in eine völlig neue juristische Welt auch nicht ohne fand. Ich hab das offen gegenüber dem OLG kommuniziert und die hatten auch Verständnis dafür. Ich hab nun eine Stelle im mittleren Dienst sicher, weil mir die Tätigkeit im Gericht an sich schon Spaß gemacht hat. Ist es wohl ein Ausschlusskriterium, wenn man das Studium ein Mal abgebrochen hat, dass man dann als Aufstiegsbeamter nach dem mittleren Dienst nicht noch mal genommen wird?
Ich meine, man hat ja dann völlig neue Erfahrungen sammeln können und mit Vorerfahrungen ist das Studium auch sicherlich angenehmer, als wenn man von der Schule kommt und absolut gar keinen Plan von allem hat.