Erneut für Rechtspflege bewerben nach dem mittleren Dienst?

  • Hallo zusammen,

    und zwar habe ich mein Rechtspflegerstudium beendet, weil ich mit der Menge an Stoff nicht so gut zurecht gekommen bin und weil ich den Umstieg vom Abitur in eine völlig neue juristische Welt auch nicht ohne fand. Ich hab das offen gegenüber dem OLG kommuniziert und die hatten auch Verständnis dafür. Ich hab nun eine Stelle im mittleren Dienst sicher, weil mir die Tätigkeit im Gericht an sich schon Spaß gemacht hat. Ist es wohl ein Ausschlusskriterium, wenn man das Studium ein Mal abgebrochen hat, dass man dann als Aufstiegsbeamter nach dem mittleren Dienst nicht noch mal genommen wird?

    Ich meine, man hat ja dann völlig neue Erfahrungen sammeln können und mit Vorerfahrungen ist das Studium auch sicherlich angenehmer, als wenn man von der Schule kommt und absolut gar keinen Plan von allem hat.

  • Würde ich auch einfach offen mit dem OLG kommunizieren und fragen wie die Chancen sind. Kann natürlich sein dass sie Vorbehalte haben, weil es beim ersten Mal nicht funktioniert hat. Plus ist es für das OLG teurer weil sie dir dein normales Gehalt weiterzahlen.

    Andererseits hat man als Beamter im mittl. Dienst schon gewisse Vorerfahrungen und geht mit anderen Erfahrungswerten zum Studium. Und es gibt momentan so einen Mangel an Rechtspflegern ich denke mal dass das OLG wenn du das gut argumentieren kannst dich nicht ablehnen werden.

  • wow, als "Abbrecher" - ich bitte die Wortwahl zu entschuldigen - in den mittleren Dienst aufgenommen zu werden, sehe ich schon als ein Privlleg; offenbar traut man Dir was zu.

    Bewähre Dich dort, und bewirb Dich zu gegebener Zeit.

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

  • Ich kann nicht bestätigen, dass die Aufstiegsbeamten in meinem Jahrgang Vorteile gegenüber den frisch vom Abitur kommenden Studierenden hatten. Sie kannten zwar die Abläufe bei Gericht, aber die juristischen Feinheiten, auf die es beim Klausurenschreiben ankommt, mussten sie sich hart erarbeiten. Und das Lernen waren die Abiturienten mehr gewohnt als jene, die schon Haushalt und Familie zu ihren Pflichten zählten.

    Ob trotz abgebrochenem Rechtspflegerstudium später ein Aufstieg möglich ist, wird auf das OLG und die Umstände des Einzelfalls ankommen (die nicht alle in deiner Person liegen, sondern zB auch, wie groß der Rechtspflegermangel und der Mangel im UdG-Bereich gerade ist).

  • Ich kann nicht bestätigen, dass die Aufstiegsbeamten in meinem Jahrgang Vorteile gegenüber den frisch vom Abitur kommenden Studierenden hatten. Sie kannten zwar die Abläufe bei Gericht, aber die juristischen Feinheiten, auf die es beim Klausurenschreiben ankommt, mussten sie sich hart erarbeiten. Und das Lernen waren die Abiturienten mehr gewohnt als jene, die schon Haushalt und Familie zu ihren Pflichten zählten.

    Ob trotz abgebrochenem Rechtspflegerstudium später ein Aufstieg möglich ist, wird auf das OLG und die Umstände des Einzelfalls ankommen (die nicht alle in deiner Person liegen, sondern zB auch, wie groß der Rechtspflegermangel und der Mangel im UdG-Bereich gerade ist).

    Man geht einfach mit nem anderen Mindset an die ganze Sache ran. Die Aufstiegsbeamten müssen sich das härter erarbeiten das ja (einfach weil man drei Jahre oder mehr aus dem Lernen raus ist), aber man will es auch wirklich, weil man den Beruf kennt und weiterkommen möchte. Zumindest in meiner Klasse ist es so, dass die Aufstiegsbeamten mit die Besten in der Klasse sind. :)

    Aber ja was die Theorie angeht, fangen die Aufstiegsbeamten auch fast bei null an. ABR z.B.

    Wollte damit nur sagen, dass das OLG schon ein Interesse daran hat Aufstiegsbeamten auszubilden, weil die einfach den Mittl. und gehobenen Dienst dann kennen. Deswegen denke ich dass JuKi gute Chancen hat genommen zu werden.

  • Hallo zusammen,

    und zwar habe ich mein Rechtspflegerstudium beendet, weil ich mit der Menge an Stoff nicht so gut zurecht gekommen bin und weil ich den Umstieg vom Abitur in eine völlig neue juristische Welt auch nicht ohne fand. Ich hab das offen gegenüber dem OLG kommuniziert und die hatten auch Verständnis dafür. Ich hab nun eine Stelle im mittleren Dienst sicher, weil mir die Tätigkeit im Gericht an sich schon Spaß gemacht hat. Ist es wohl ein Ausschlusskriterium, wenn man das Studium ein Mal abgebrochen hat, dass man dann als Aufstiegsbeamter nach dem mittleren Dienst nicht noch mal genommen wird?

    Ich meine, man hat ja dann völlig neue Erfahrungen sammeln können und mit Vorerfahrungen ist das Studium auch sicherlich angenehmer, als wenn man von der Schule kommt und absolut gar keinen Plan von allem hat.

    Hast du deine Ausbildung im mD überhaupt schon begonnen.

    Es dürfte viel zu früh sein, soweit im Voraus zu denken, was wäre wenn ..

    Erst mal Ausbildung abschließen, dann arbeiten, dann gucken ob es passt, für Aufstieg. Es braucht dafür ja auch bestimmte Berufserfahrung + Beurteilung je nach BL

  • habe ich mein Rechtspflegerstudium beendet, weil ich mit der Menge an Stoff nicht so gut zurecht gekommen bin und weil ich den Umstieg vom Abitur in eine völlig neue juristische Welt auch nicht ohne fand.

    Meine Wahrnehmung ist ähnlich wie die von 15. Meridian.

    Natürlich haben die Aufstiegsbeamten einige Vorteile, vor allem im ersten Studienabschnitt, weil sie "den Laden" und die Zusammenhänge kennen, während man frisch von der Schule vor einem riesigen Wirrwarr steht und das "juristische Denken" erst lernen muss.

    Andererseits fällt einem das Lernen deutlich leichter wenn man frisch vom Abi kommt, weil zum einen das Hirn noch jünger ist und man auch im Lernen drin ist. Aufstiegsbeamte haben da teils enorme Probleme, wobei das idR auch mit der familiären Situation zusammenhängt. Ohne Haus und Kinder hat man einfach mehr Zeit.

    Was ich aber eigentlich sagen will:

    Wenn du jetzt frisch von der Schule mit der Menge an Stoff nicht so gut zurecht kommst, wird es später vermutlich nicht einfacher. Das "Stoff ins Hirn reinschaufeln" wird mit zunehmendem Alter schwieriger.

    Wenn man das Studium abbricht, weil man nicht kapiert, was man da eigentlich macht und einem die ganze Denk- und Arbeitsweise fremd ist, dann steigen die Chancen, das Studium später nach einiger Zeit im mittleren Dienst erfolgreich abzuschließen, weil man dann weiß um was es geht.

    Scheitert man jedoch an der schieren Menge, wird es - meines Erachtens - nicht einfacher.

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!

  • Das kann ich so nur bestätigen.

    Wenn ich die Prüfungen im Mittl. Und gehobenen Dienst vergleiche muss ich deutlich mehr lernen für das Studium als vorher. Ab nem gewissen Alter (habe mit 26 angefangen) wird es schwieriger und man ist auch schneller ko als früher. Plus hat man vllt bereits Familie/eigenen Hausstand, der auch noch bedient werden will.

    Wenn man das aber wirklich will schafft man das. Aber der Stoff wird nicht weniger durch die Kenntnisse aus dem Mittl. Dienst; die helfen nur bedingt. Wenn man zB jahrelang Strafabteilung gemacht hat hilft das in den meisten Fächern nicht weiter.

  • Ob trotz abgebrochenem Rechtspflegerstudium später ein Aufstieg möglich ist, wird auf das OLG und die Umstände des Einzelfalls ankommen (die nicht alle in deiner Person liegen, sondern zB auch, wie groß der Rechtspflegermangel und der Mangel im UdG-Bereich gerade ist).

    Das würde ich nicht ganz so strikt sehen. Wenn zu einem späteren Zeitpunkt Stellen für einen Laufbahnaufstieg ausgeschrieben werden, die Threadstarterin sich darauf bewirbt und die formalen Anforderungen erfüllt, ist sie im Verfahren zu betrachten. Wenn Aufstiegsstellen ausgeschrieben werden, spielt die Frage Rechtspflegermangel vs. UdG-Mangel aus meiner Sicht keine Rolle mehr, weil damit schon klar ist, dass ein Aufstieg ermöglicht werden soll. Die Motivation, das Studium dann erfolgreich zu absolvieren, wäre natürlich in der Bewerbung eingehend darzulegen und würde auch in einem Vorstellungsgespräch hinterfragt, das ist völlig klar.

  • ich seh dies auch so wie BREamter,

    dazu solltest Du aber das Lernen nie verlernen, weil es Dir im "zweiten Anlauf" sosnt schwierigkeiten machen wird.....

    good luck

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