In einem Strafverfahren wird dem neuen Ehemann der Mutter eines siebenjährigen Kindes zur Last gelegt, dass er das Kind mehrfach geschlagen hat. Die Eltern des Kindes sind sich über die Frage, ob das Kind von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen wird nicht einig. Daher soll zur Entscheidung hierüber ein Ergänzungspfleger bestellt werden.
Da das Verfahren für das Kind ohnehin schon sehr belastend sein dürfte, würde ich von dessen Anhörung komplett absehen und die Eltern des Kindes sowie das Jugendamt im schriftlichen Verfahren anhören. Ich würde den Sachverhalt in meinem Anhörungsschreiben nochmals schildern und mitteilen, dass beabsichtigt ist, Rechtsanwalt X als Ergänzungspfleger zu bestellen.
Kann so verfahren werden?