Guten Tag in die Runden,
was kann ein Grundpfandrechtsgläubiger tun, wenn ein Wegerecht im dienenden Grundbuch gelöscht wurde, ohne dass der eingetragene Grundpfandrechtsgläubiger seine Zustimmung erteilt hat? Hat man einen Anspruch auf Wiedereintragung des Rechts, wegen offenkundiger Unrichtigkeit des Grundbuch?
Aktuell hätte ich ein rundherum umbautes Hinterhofhaus ohne Zuwegung durch das Tor des dienenden Grundstücks. Kurz vor dem Versteigerungstermin hat man innerhalb der Familie, die aus den vier Vorderhauseigentümern und dem Hinterhofhauseigentümer besteht, das Wegerecht einfach löschen lassen, ohne uns einzubinden und die Aufhebung des Termins verlangt sowie die Aktualisierung des Gutachtens.
Das ZV-Gericht will dem Aktualisierungsgesuch des Eigentümeranwalts grundsätzlich nachgeben und ein Ergänzungsgutachten einholen, wegen neuer tatsächlicher Gegebenheiten. Ja und ich will eigentlich nur das Wegerecht zurück und dann gerne einen späteren ZV-Termin, wenn das Wegerecht wieder eingetragen ist.
Kann mir jemand aus der Patsche helfen?
Vielen Dank.