Hallo,
wie seht Ihr das. Bedarf es bei fehlendem Gemeinschaftsverhältnis nach § 47 GBO in einer Grundschuldbestellung und daher notwendiger Ergänzungsurkunde einer erneuten betreuungsgerichtlichen Genehmigung oder ist das Gemeinschaftsverhältnis für die Erteilung irrelevant und insofern auch keine Genehmigung der Ergänzung notwendig?
VG