Gerichtstermine online bekanntmachen?

  • Hallo, ich habe eine E-Mail-Anfrage, ob unsere öffentlichen Gerichtstermine Straf, Zivil auch online einzusehen sind.

    Bei größeren Gerichten habe ich das schon mal im Internet sehen können.

    Bei kleineren nicht.

    Gibt es evtl. eine Bestimmung, dass wir unserer Verhandlungen (ohne Nennung von Namen) online einsehbar machen müssen?

    Ich denke nicht, oder? Die Termine hängen an der Gerichtstafel aus - und wenn jemand anruft, bekommt er Auskunft.

    Wie seht ihr das ?

  • Wir geben Infos zu ausgewählten anstehenden Strafverhandlungen im Internet auf unserer Homepage bekannt. Das sind Infos, die natürlich keine Namen von Beteiligten enthalten und die so auch an die Presse gehen.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Eine entsprechende Regelung ist mir nur aus dem ZVG bekannt. Wobei das dann vom Land konkret zu regeln ist. Dafür gibt es aber auch einen eigens hierfür erstellten "Raum", zvg-portal.de.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Wenn ichs richtig im Kopf habe gab es in NRW zumindest dazu einen Erlass nachdem die Gerichte das Optional freiwillig (auch nur für gewollte Abteilungen) machen können. Die Termine werden automatisch aus der Fachanwendung gezogen und veröffentlicht.

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