Ich habe nun schon von mehreren AGs gehört, dass die Vergütung für die mittellosen Betroffenen nunmehr die Geschäftsstellen machen dürfen; eine Vorschrift hierzu konnte mir jedoch nicht genannt werden.
Wie wird das an eurem Gericht gehandhabt und ist jemandem bekannt, woraus sich ergibt, dass die Geschäftsstellen nun die Vergütung bzgl der Mittellosen auszahlen dürfen?
LG