Moin,
habe hier einen Anwalt der gerne einen Sachverständigen bestimmt haben möchte, da der Erblasser dies in seinem Testament so verfügt hat:
"der Wert ist durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen zu ermitteln, sollten sich meine Kinder nicht auf die Person des Sachverständigen einigen können, so ist dieser vom Nachlassgericht zu bestimmen".
Das ganze ist aus einem notariellen Testament- aber ist das unsere Aufgabe- und wenn ja auf welcher Grundlage? Der Notar wird sich ja (hoffentlich) etwas dabei gedacht haben.
Gruß
Insu