Hilfe bei Testamentsauslegung

  • Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

    ich wende mich wieder an euch, da ich auf eure Meinungen/Rat hoffe.

    Mir liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

    Es gibt Erblasserin A, welche verwitwet ist und zwei Söhne hinterlässt, B und C.

    Die Erblasserin hat weiterhin ein privatschriftliches Testament hinterlassen.

    Darin schreibt sie, dass "unser" Haus an Sohn B und C zu gleichen Teilen gehen soll. Neben diesem Haus (gleiche Adresse) befand sich wohl ein "kleines" Haus, denn sie verfügte weiter, dass das "kleine" Haus im Wege des Voraus-Vermächtnisses an Sohn B gehen solle. Weiterhin solle Sohn B die Einrichtung (Mobiliar etc.) erhalten, wenn er dies wünsche.

    Sonst verfügt sie nichts.

    Nun will der Anwalt des B einen Erbscheinsantrag stellen und hat zu dem Sachverhalt Rücksprache mit mir halten wollen. Er sieht Sohn B als Alleinerbe und nimmt an, die Erblasserin wollte, dass Sohn B auch alle anderen Vermögenswerte erbt.

    Da darüber nicht verfügt wurde, finde ich es nicht richtig, diese Annahme so zu treffen.

    Problematisch ist, dass sich die Grundstücke zum Zeitpunkt des Todes nicht mehr im Vermögen der Erblasserin befanden.

    Ich habe schon angefordert, mir den Wert des Nachlassvermögens zum Todeszeitpunkt und zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung mitzuteilen. Ich gehe davon aus, dass die Erblasserin dachte, dass "unser" Haus den größten Vermögenswert darstellen würde.

    Wie seht ihr den Fall, was wären eure nächsten Schritte und was würdet ihr pauschal zur Erbenstellung sagen?

    Lieben Dank im Voraus :)

  • Der Destinatär des großen Hauses ist Alleinerbe. Eigentlich ein Klassiker.

    1. das Haus soll an zwei Kinder gehen

    2. im Nachlass sind keine Grundstücke enthalten

    riecht erhlich gesagt nach gesetzlicher Erbfolge - und dann sollen sich die Erben vor dem Zivilgericht darum streiten, ob die Surrogate der Grundstücke (Kaufpreis, wenn noch erkennbar vorhanden und nicht mit allem anderen Geld vermischt) anstelle der Grundstücke vermacht sind.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Ich finde es immer müßig, mir ohne einen Erbscheinsantrag schon so viele Gedanken zu machen.

    Soll B seinen Erbscheinsantrag erstmal stellen. Dann hörst du C an und der wird sicher was dagegen haben - schon geht das Verfahren an den Richter.

    Wenn ich mir aber schon vorher unbedingt Gedanken machen muss, dann würde ich es wie tom sehen.

  • Kann man als Teilungsanordnung auslegen. Ich denke es dürfte wahrscheinlich bei der gesetzlichen Erbfolge bleiben.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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