Privatversicherung/Beihilfe

  • Hallo ihr Lieben!

    Ich habe mich für 2024 in Celle (FH Hildesheim) beworben und würde mich gern schonmal informieren, wie es dann mit der Kranken-Versicherung als Rechtspflegeranwärter läuft.

    Gibt es dazu noch Infos vom OLG oder muss ich vor Beginn des Studiums schon alles abgeschlossen haben?

    Und ist meine Info richtig, dass es 50% Beihilfe gibt und ich die restlichen 50% dann selbstständig privat versichern muss? Wie viel kostet dies monatlich circa?

    Ich habe da leider wirklich gar keine Ahnung von und hätte gern mal sone kleine Übersicht.

    Über ein paar Antworten würde ich mich sehr freuen! :)

  • Das OLG hält sich da raus. Wo und wie Du Dich versicherst (private KV oder GKV) ist allein Deine Baustelle.

    Die Nutzung der Suchfunktion dürfte schon einiges bringen, da das Thema ja jedes Jahr wieder aufkommt.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • In Niedersachsen gibt es einen Gesetzentwurf für eine pauschale Beihilfe. Wenn die eingeführt wird und man sich dafür entscheidet, übernimmt das Land Teile der GKV-Kosten. Die pauschale Beihilfe hat aber auch Nachteile, so dass man sich das gut überlegen sollte, ob sie zur eigenen Lebensplanung passt.

    Bei Interesse mal danach googeln oder hier im Forum suchen.

  • Und ist meine Info richtig, dass es 50% Beihilfe gibt und ich die restlichen 50% dann selbstständig privat versichern muss? Wie viel kostet dies monatlich circa?

    Ja, das ist richtig.

    Was den Kostenpunkt angeht: Als Anwärterin bist du erstmal in einem Anwärtertarif, der ist günstiger. Nach Abschluss des Studiums wechselt der Tarif. Zu der genauen Höhe kann man ganz schlecht Angaben machen, weil es sehr von der jeweiligen Versicherung abhängt. Die Versicherung nimmt auch eine Risikoeinschätzung vor, d.h. je nach gesundheitlicher Situation ist der Betrag unterschiedlich hoch.

    Am besten du besorgst dir bei mehreren Versicherungen Beratungstermine, so kannst du am Ende zwischen den einzelnen Angeboten entscheiden.

  • Das OLG hält sich da raus. Wo und wie Du Dich versicherst (private KV oder GKV) ist allein Deine Baustelle.

    Die Nutzung der Suchfunktion dürfte schon einiges bringen, da das Thema ja jedes Jahr wieder aufkommt.

    Es gibt die Möglichkeit der GKV? Ich dachte immer als Beamter muss man sich privat versichern

  • Ja die Möglichkeit gibt es, allerdings musst du dann die kompletten Beiträge allein zahlen. (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil) So gesehen ist die private Krankenversicherung dann doch meistens die günstigere Option.

  • ... und überlege doch mal, ob nicht ein Makler für Dich Angebote beschaffen soll - auch die musst Du nicht annehmen - aber bei Falsch- oder Schlechtberatung könnte der auch dafür haften, dass er Murks angeboten und empfohlen hat - als Unterschied zum "Einfirmen-Vertreter"

  • Ja die Möglichkeit gibt es, allerdings musst du dann die kompletten Beiträge allein zahlen. (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil) So gesehen ist die private Krankenversicherung dann doch meistens die günstigere Option.

    Nein, auch wenn es immer noch erzählt wird, das stimmt so absolut nicht.

    In vielen Bundesländern gibts die pauschale Beihilfe.

    Da übernimmt der Dienstherr pauschal die Hälfte der Gesetzlichen KV, fast wie bei einem Angestellten also.

  • Ich habe mal schnell recherchiert, wo es die pauschale Beihilfe gibt:

    Baden-Württemberg: ja

    Bayern : nein

    Berlin: ja

    Bremen: ja

    Brandenburg: ja

    Rheinland-Pfalz: nein

    Saarland: nein

    Sachsen: bisher nicht, erst ab 01.01.2024

    Sachsen-Anhalt: nein

    Schleswig-Holstein: geplant mit Einschränkungen, bisher nicht

    Thüringen: ja

    Mecklenburg-Vorpommern: geplant, bisher nicht

    Niedersachsen: geplant, bisher nein

    Nordrhein-Westphalen: geplant, bisher nicht

    Hessen: nein

    Hamburg: ja

    Es sind derzeit also mehr als die Hälfte aller Bundesländer, die sie nicht haben. Überall, wo es die nicht gibt, ist in der Tendenz die PKV billiger. Ausnahmen insbesondere: Große Familien, niedrige Gehälter.

    Mit freundlichen Grüßen

    AndreasH

    P.S. Ich bin in der GKV

  • Ja die Möglichkeit gibt es, allerdings musst du dann die kompletten Beiträge allein zahlen. (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil) So gesehen ist die private Krankenversicherung dann doch meistens die günstigere Option.

    Nein, auch wenn es immer noch erzählt wird, das stimmt so absolut nicht.

    In vielen Bundesländern gibts die pauschale Beihilfe.

    Da übernimmt der Dienstherr pauschal die Hälfte der Gesetzlichen KV, fast wie bei einem Angestellten also.

    Ja das ist mir bewusst, aber die Threadstarterin hat ja angegeben, dass Sie über das OLG Celle (Niedersachsen) mit dem Studium beginnt. In Niedersachsen gibt es die halt (noch) nicht.

  • In Niedersachsen gibt es einen Gesetzentwurf für eine pauschale Beihilfe. Wenn die eingeführt wird und man sich dafür entscheidet, übernimmt das Land Teile der GKV-Kosten. Die pauschale Beihilfe hat aber auch Nachteile, so dass man sich das gut überlegen sollte, ob sie zur eigenen Lebensplanung passt.

    Bei Interesse mal danach googeln oder hier im Forum suchen

    Das Gesetz ist ja jetzt draußen.

    Kannst du mir sagen, was die pauschale Beihilfe für Nachteile hat?

    Ich habe mich davon abgesehen, schon dazu entschieden, ab dem Studium gesetzlich versichert zu bleiben. Also die PV fällt eh weg. ich überlege jetzt nur, dann die pauschale zu beantragen.

    Ich frage mich allerdings, wie das dann mit der Pflegeversicherung aussieht? Die wird ja nicht von der pauschalen übernommen?

  • Ich bin da jetzt nicht so im Thema, aber bei der gesetzlichen Krankenversicherung macht doch nur eine pauschale Beilhilfe Sinn. Eine individuelle Beihilfe kommt bei einer gesetzlichen Krankenversicherung nur in Ausnahmefällen in Betracht.

    Meines Wissens ist die Pflegeversicherung immer separat zu betrachten, da sie nicht von der pauschalen Beihilfe erfasst ist. Eine private Pflegeversicherung ist auch bei gesetzlicher Versicherung möglich. Zur Befreiung von der Versicherungspflicht bei privater Pflegeversicherung und der dabei zu beachtenden Frist siehe § 22 SGB XI.

    Ich kann Dir nur dringend raten, Dich bei dieser weitreichenden Entscheidung beraten zu lassen. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat dazu ein Angebot:

    Die pauschale Beihilfe – was ist zu beachten? | Verbraucherzentrale Niedersachsen

  • Wenn du in der gesetzlichen KV bleiben willst, macht tatsächlich nur die pauschale Beihilfe Sinn. Ansonsten zahlst du Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil.

    Ich beschäftige mich gerade auch viel mit dem Thema (ich wollte eigentlich immer gerne in die GKV zurück, aber alle Varianten haben Vor- und Nachteile, so dass die Entscheidungsfindung schwierig ist), hoffe allerdings, dass dazu auch seitens des Dienstherrn noch Infos kommen. Eine Infoveranstaltung am Besten mit jemandem von der PKV, GKV und Beihilfestelle habe ich hier zumindest schon mal angeregt.

  • Die Problematik besteht darin, die für das eigene Lebensplanung (auch die zukünftige) beste Option zu wählen.

    Die pauschale Beihilfe wird hauptsächlich bei niedrigen Entgeltgruppen, langfristiger Teilzeit, Vorerkrankungen oder Kinderreichtum empfohlen.

    Für Leute, die auf jeden Fall in der GKV versichert sein wollen, ist die pauschale Beihilfe zunächst einmal eine gute Sache, weil sich damit erstmals auch der Dienstherr an den Kosten beteiligt.

    Problematisch ist ein Bundeslandwechsel: Wenn einen die Liebe oder was auch immer dann doch mal in ein anderes Bundesland verschlägt und dieses Bundesland kennt keine pauschale Beihilfe, wird man die GKV-Kosten voll zahlen müssen oder man muss in die PKV und die dortige Beihilfe wechseln. Man ist dann aber auch älter (und hat vielleicht noch neue Vorerkrankungen), was den Einstieg in die PKV teurer macht.

    Bei der GKV kann auch gesetzlich in den Leistungskatalog eingegriffen werden. Dies ist bei der auf einem Vertragsverhältnis beruhenden PKV so nicht der Fall.

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