Hallo,
ich habe aktuell einen Antrag auf Freigabe einer Nachzahlung von Pflegegeld. Bei Nachzahlungen ist ja das Vollstreckungsgericht zuständig.
Aus der Gläubigerübersicht geht hervor, dass das Konto von mehreren Gläubigern gepfändet wird:
- Gl. 1 aus Pfändungs- und Überweisungsbeschluss
- Gl. 2 aus eigener Einziehungsverfügung (LRA)
- Gl. 3 aus eigener Einziehungsverfügung (andere Behörde)
Ich beabsichtige nun die einstweilige Einstellung des gepfändeten P-Kontos. Allerdings stellt sich mir nun die Frage, wie der Beschluss formuliert werden muss.
Müssen im Rubrum auch die Behörden aufgenommen sein, die aus ihrer Einziehungsverfügung pfänden? Muss ich im Tenor die jeweiligen Einziehungsverfügungen explizit benennen?
Oder reicht es aus, wenn ich eine Einstellung in dem Verfahren über Erlass des Pfändungs- und Überweisungsbeschluss mache, was dann im Tenor lautet
"Der Vollzug der Überweisung des Kontos XXX des Schuldners bei der (Bank) aus dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vom (Datum) wird bis zu einer abschließenden Entscheidung einstweilen eingestellt, § 906 Abs. 2 i.V.m.732 Abs. 2 ZPO."
Vielen Dank schon mal im Voraus